In Brandenburg wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
In Brandenburg beträgt die Unterhaltsbeihilfe derzeit 1.673,26 € brutto. Darüber hinaus erhalten Referendare in Brandenburg bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Familienzuschlag.
Weitere Leistungen wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld oder vermögenswirksame Leistungen werden dagegen nicht gezahlt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB) einen Antrag auf Abschluss eines gemäß Vermögensbildungsgesetz zugelassenen Anlagevertrages zu stellen. Aufgrund der von den Bezügen abgezogenen Sparbeträge kann dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung die gesetzliche Arbeitnehmersparzulage geltend gemacht werden.