Wenn du dein Examen bestanden hast, aber denkst: „Da geht noch mehr!“, kannst du den Versuch der Notenverbesserung wagen. Diese Chance hast du allerdings nur, wenn du beim ersten Mal im regulären Durchgang bestanden hast. Den Antrag musst du spätestens innerhalb von zwei Monaten nach deiner mündlichen Prüfung beim GJPA stellen.
Der zeitliche Ablauf ist starr: Du trittst in der übernächsten Prüfungskampagne nach deinem ersten Versuch an. Wer also im Februar seine mündliche Prüfung hatte, schreibt die Klausuren zur Verbesserung im Juni. Der Spaß ist allerdings nicht ganz billig: Die Gebühr für das Verfahren beträgt aktuell 600 €. Wenn du es dir kurzfristig anders überlegst und noch vor den Klausuren zurücktrittst, bekommst du einen Teil zurück und zahlst nur 100 €. Trittst du nach den Klausuren, aber vor der mündlichen Prüfung zurück (z.B. weil die Klausuren nicht besser liefen), kostet es dich 400 €.
Ein ganz wichtiger Punkt: Dein Ausbildungsverhältnis mit dem Land Brandenburg endet mit dem Bestehen des ersten Versuchs. Das bedeutet, dass du während der Vorbereitungszeit auf den Verbesserungsversuch keine Unterhaltsbeihilfe mehr bekommst. Du bist in dieser Zeit quasi Privatperson oder arbeitest schon irgendwo nebenher. Am Ende zählt für dich das bessere Ergebnis. Wenn du dich im zweiten Anlauf verschlechterst, bleibt deine alte Note einfach stehen. Wenn du dich verbesserst, musst du dein altes Zeugnis zurückgeben und bekommst ein funkelndes neues mit der besseren Note ausgestellt. Die Entscheidung, welches Ergebnis gelten soll, musst du innerhalb einer Woche nach der neuen mündlichen Prüfung treffen, sonst greift automatisch das bessere (oder bei Gleichstand das frühere) Ergebnis.




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