Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil im 20. Monat und einem mündlichen Teil nach Ende der Wahlstation. Im schriftlichen Teil musst du an sieben Tagen jeweils eine fünfstündige Aufsichtsarbeit anfertigen. Die Verteilung sieht so aus:
- Zwei Klausuren im Zivilrecht (plus evtl. eine Wahlklausur).
- Zwei Klausuren im Strafrecht.
- Zwei Klausuren im Öffentlichen Recht.
- Eine siebte Klausur, bei der du das Rechtsgebiet vorher selbst wählen darfst.
Bis zu vier dieser Klausuren werden aus anwaltlicher Sicht gestellt. Seit Ende 2023 bietet Brandenburg (über das GJPA) übrigens das E-Examen an, du kannst deine Klausuren also am Laptop tippen, was für viele eine enorme Erleichterung ist.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Brandenburg findest Du hier…
Zur mündlichen Prüfung wirst du nur zugelassen, wenn du im schriftlichen Teil mindestens einen Schnitt von 3,50 Punkten (und vier bestandene Klausuren) oder 4,00 Punkten (und drei bestandene Klausuren) erreicht hast. Die mündliche Prüfung findet im GJPA in Berlin-Schöneberg statt. Sie besteht aus dem bereits erwähnten Aktenvortrag mit Vertiefungsgespräch (16 % der Gesamtnote) und drei Abschnitten Prüfungsgespräch in den Hauptgebieten (jeweils 8 % der Gesamtnote). Die restlichen 60 % der Note kommen aus deinen schriftlichen Klausuren. Wer am Ende mindestens 4,00 Punkte in der Gesamtwertung erreicht, darf sich fortan stolz „Rechtsassessor“ oder „Rechtsassessorin“ nennen.




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