Die Bewerbung in Brandenburg ist heutzutage modern über ein Online-Portal möglich. Du kannst dich aber auch noch ganz klassisch per Post an den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts in Brandenburg an der Havel wenden.
An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
– Referendarabteilung –
Gertrud- Piter- Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Ein wichtiger technischer Hinweis vorab: Das OLG bittet ausdrücklich darum, von schicken Bewerbungsmappen oder Heftern abzusehen – eine lose Blattsammlung (oder eben der digitale Upload) reicht völlig aus. Der Bewerbungsschluss ist streng geregelt und richtet sich nach § 222 Abs. 2 ZPO. Für den Februar-Termin musst du bis zum 1. November fertig sein, für Mai bis zum 1. Februar, für August bis zum 1. Mai und für November bis zum 1. August.
Damit deine Bewerbung überhaupt bearbeitet wird, musst du einen ganzen Berg an Unterlagen einreichen. Hier ist die offizielle Checkliste:
- Der ausgefüllte Bewerbervordruck des OLG.
- Das Gesamtzeugnis deiner ersten juristischen Prüfung (beglaubigte Kopie).
- Ein unterschriebener, möglichst maschinengeschriebener tabellarischer Lebenslauf.
- Ein aktuelles Lichtbild.
- Deine Geburtsurkunde in beglaubigter Abschrift (bei ausländischen Urkunden mit Übersetzung).
- Dein Abiturzeugnis (ebenfalls als Nachweis der Hochschulreife).
- Die speziellen Erklärungen Ref 01 bis Ref 03. Das sind die Belehrung zur Verfassungstreue, die Erklärung zu Vorstrafen und die Erklärung zur Staatsbürgerschaft sowie zu eventuellen Schulden.
- Eine ganz frische Meldebescheinigung.
- Falls zutreffend: Heiratsurkunde, Geburtsurkunden deiner Kinder oder andere personenstandsrechtliche Dokumente.
- Nachweise über Dienstzeiten (Wehrdienst, Zivi, FSJ etc.), falls du den Wartezeit-Bonus willst.
- Ein Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung, falls vorhanden.
- Einbürgerungsurkunden oder Aufenthaltsgenehmigungen für Nicht-EU-Bürger.
Manchmal fehlt noch ein Dokument, etwa das endgültige Zeugnis. In begründeten Einzelfällen kann man Unterlagen nachreichen, dafür muss man aber zusammen mit dem Antrag eine Nachfrist beantragen.
Sobald du einen Platz angeboten bekommst, musst du innerhalb von zehn Tagen zusagen, sonst geht der Platz direkt ins Nachrückverfahren. In diesem Verfahren kann die Antwortfrist sogar auf fünf Tage verkürzt werden, also check regelmäßig deine Mails oder den Briefkasten.




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