Den Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg nebst Unterlagen ist per E-Mail zu senden an Dezernat3@olg.brandenburg.de. Bei Einreichung der Bewerbung per E-Mail sind die notwendigen beglaubigten Unterlagen zusätzlich per Post nachzureichen.
Alternativ kann der Antrag auf Einstellung auch an folgende Adresse gesendet werden:
An den Präsidenten des
Brandenburgischen Oberlandesgerichts
– Referendarabteilung –
Gertrud- Piter- Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel
Bei Fragen stehen euch als Ansprechpartner für die LG-Bezirke Potsdam und Neuruppin Frau Schmidt (03381/ 39 – 9240) und für die LG-Bezirke Frankfurt (Oder) und Cottbus Frau Rehlein (03381/ 39 – 9282) zur Verfügung.
Bewerbungsunterlagen
Für die Bewerbung soll der Bewerber den „Bewerbervordruck“ nebst den Anlagen „Ref01“, „Ref02“ und „Ref03“ verwenden, die auf der Seite des OLG abrufbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
- eine Erklärung darüber, zu welchem Datum und in welchem LG-Bezirk die Einstellung gewünscht wird
- eine beglaubigte Ablichtung des Gesamtzeugnisses der ersten juristischen Staatsprüfung
- ein unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde sowie ggf. weitere Personenstandsurkunden
- eine einfache Ablichtung des Abiturzeugnisses
- ggf. eine Bescheinigung über abgeleisteten Zivil-, Wehr-, Entwicklungs- oder Sozialdienst
- ggf. eine Bescheinigung über das Vorliegen einer Schwerbehinderung
- ggf. die beglaubigte Einbürgerungsurkunde
- eine aktuelle Meldebescheinigung
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass die Anträge bis zum 01.11 (für Einstellung im Februar), zum 01.02. (für Einstellung im Mai), zum 01.05. (für Einstellung im August) sowie zum 01.08. (für Einstellung im November) beim OLG Brandenburg eingegangen sein müssen. Zur Nachreichung von Unterlagen wird im Einzelfall eine Nachfrist eingeräumt. Ein begründeter Antrag ist mit dem Aufnahmegesuch einzureichen.
Eine Besonderheit besteht zudem für Bewerber, die bereits die schriftlichen Prüfungen bestanden haben, aber erst nach Ablauf der Frist ihre mündliche Prüfung beim Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg ablegen. Diese können bereits am Auswahlverfahren teilnehmen, wenn sie ihre Bewerbung unter Beifügung ihrer schriftlichen Klausurergebnisse (ein Ausdruck der Ergebnisse von der Homepage des GJPA ist dabei ausreichend) – innerhalb der Bewerbungsfrist einreichen. Das Examenszeugnis ist dann unmittelbar nach Ablauf der Fristen einzureichen.
Das weitere Verfahren
Zum weiteren Bewerbungsverfahren sind nicht viele Informationen zu finden. Es wird nur erwähnt, dass nach der grundsätzlichen Verteilung der Plätze nach dem oben genannten Schlüssel, drei Nachrückverfahren durchgeführt werden, falls Referendarplätze von Bewerbern nicht angenommen worden sind. Und nach diesen drei Nachrückverfahren werden noch vorhandene Plätze kurzfristig telefonisch oder per Email angeboten.
Bekommt man einen Ausbildungsplatz angeboten und nimmt diesen an, sind für die Einstellung noch die Formulare „Ref06 bis Ref11“ auszufüllen und einzureichen.
Ortswunsch
Die Bewerber sollen zwar ausdrücklich angeben, in welchem LG-Bezirk sie eingestellt werden möchten. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass dann auch ein Angebot für einen Referendarplatz in genau diesem LG-Bezirk unterbreitet wird. Vielmehr bezieht sich eine Bewerbung grundsätzlich auf den gesamten OLG-Bezirk und damit auf alle 4 Landgerichte.