Das Referendariat ist in Brandenburg folgendermaßen aufgebaut:
4 Monate: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang (4 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig 1 Mal pro Woche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
3,5 Monate: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentlich AG mit 3 Klausuren (staatsanwaltliche Sicht) und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt
3,5 Monate: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang (2 Wochen mit je 4 Terminen); wöchentliche Arbeitsgemeinschaft mit 3 Klausuren (richterliche oder behördliche Sicht) sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; in Brandenburg ist es aber nicht möglich, diese Station beim Verwaltungsgericht oder an der DHV in Speyer (siehe aber unten 2.) zu verbringen
9 Monate: Anwaltsstation
Einführungslehrgang (3 Wochen mit je 4 Terminen); anschließend regelmäßig AG inklusive Klausurenkurs; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; bis zu 3 Monate auch möglich bei einer anderen rechtsberatenden Stelle (z.B. Rechtsabteilung eines Unternehmens)
im 20. Monat: schriftliches Examen
7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Wahlstation
24. Monat: Lehrgang zur Vorbereitung auf den Aktenvortrag
4 Wochen mit je 2 Terminen pro Woche
im 25. Monat: mündliche Prüfung
Fortbildungen
Es werden zahlreiche Seminare für Rechtsreferendare angeboten, die der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen dienen. Eine Übersicht der angebotenen Seminare kann der Internetseite des OLG entnommen werden.