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  Ausgabe 17/2024
Mittwoch, der 24.04.2024
     

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Wird Resturlaub vergütet?

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Wir haben hier in den RefNews schon darüber berichtet – der Forderung eines Referendars nach Vergütung für nicht genommene Urlaubstage.
Zum Hintergrund: Ein Referendar hatte bis zum Bestehen des zweiten Examens seinen Urlaub wissentlich noch nicht vollständig genommen. Das OVG Berlin-Brandenburg sollte dann klären, ob einer Forderung einer Auszahlung nachgegeben werden soll. Das Verfahren wurde ausgesetzt, da der EuGH um Mithilfe gebeten wurde.

Nun beinhalten die Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot u.a. folgendes:

  • der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer wirklich Urlaub nehmen kann
  • die Arbeitnehmer müssen darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass Urlaubsansprüche auch verfallen können
  • es kann kein Arbeitnehmer zur Urlaubnahme gezwungen werden
  • automatisches Erlöschen der Ansprüche verstößt gegen Unionsrecht

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Das Fazit des Generalanwalts lautet also: Eine Vergütung gibt es nicht, wenn der Arbeitnehmer eigentlich die Möglichkeit hatte, seinen Urlaub fristgerecht zu nehmen. Die Vergütungsverweigerung sei somit zu Recht geschehen.

Wenn sich der EuGH an den Schlussanträgen orientiert, wird der Ex-Referendar mit seiner Klage keinen Erfolg haben.

Der Artikel wurde am 6. Juni 2018 von veröffentlicht.