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  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 40/2026
Samstag, der 03.10.2026
     

OVG Sachsen-Anhalt: Zweifel an der Verfassungstreue blockieren den Start ins Referendariat (3 M 70/26)

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Der juristische Vorbereitungsdienst ist kein voraussetzungsloser Zugang zu einer beliebigen Ausbildung. Das OVG Sachsen-Anhalt hat mit Beschluss vom 10. September 2026 klargestellt, dass Bewerberinnen und Bewerber ein Mindestmaß an Verfassungstreue gewährleisten müssen. Im Eilverfahren 3 M 70/26 bestätigte der 3. Senat, dass ein Bewerber vorläufig nicht in den zum 1. September 2026 begonnenen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden muss, solange gravierende Zweifel an seiner persönlichen Eignung noch weiter aufgeklärt werden. Die Entscheidung betrifft damit eine Frage, die für die Auswahl zum Referendariat und für das Vertrauen in die staatliche Rechtspflege von erheblicher Bedeutung ist.

Ausgangspunkt waren zahlreiche Erkenntnisse zu früheren rechtsextremistischen Aktivitäten, Funktionen und Kontakten des Bewerbers. Nach den vom Gericht ausgewerteten Angaben war er unter anderem aus der Bundeswehr entlassen worden, nachdem seine Teilnahme an einem Treffen ehemaliger SS-Offiziere und an Veranstaltungen einer rechtsextremistischen Organisation bekannt geworden war. Hinzu kamen eingeräumte und durch Zeugenaussagen bestätigte rassistische Äußerungen, Erkenntnisse des Verfassungsschutzes zu einer Funktionärstätigkeit in einer als rechtsextrem eingestuften Organisation sowie weitere Hinweise auf Verbindungen in die rechtsextreme Szene. Der Bewerber bestritt einzelne Vorwürfe und verwies auf eidesstattliche Versicherungen. Nach Ansicht des OVG reichten diese Erklärungen im maßgeblichen Zeitpunkt jedoch nicht aus, um die offenen Fragen abschließend zu klären.  »»» 

Hilfreicher Vordruck für das Plädoyer in der Sitzungsvertretung

Symbolbild SitzungsvertretungGerade wenn man das erste Mal als Sitzungsvertreter eingeteilt ist, ist man sicherlich nervöser als sonst und beim Plädoyer schlägt der Puls höher. Das sind die „besten Voraussetzungen“ dafür, dass man beim Plädieren Punkte vergisst, auf die man eigentlich eingehen wollte. Dramatisch ist das sicherlich nicht, selbst die Angeklagten, die deutlich mehr Erfahrungen vor Gericht haben, merken davon nichts! 🙂 Im Netz haben wir aber eine hilfreiche Vorlage gefunden, mit der man eigentlich nichts vergessen kann.  »»» 

Referendariat braucht klare Wege für internationale Juristinnen

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Der Weg ins deutsche Referendariat kann für ausländische Juristinnen und Juristen an einer bürokratischen Pattsituation scheitern. Für die Aufenthaltserlaubnis wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verlangt, für die Zulassung wiederum ein gesicherter aufenthaltsrechtlicher Status. Wie lto.de berichtet, hat Andrea Carolina Páez Badel diese widersprüchlichen Anforderungen selbst erlebt. Die in Kolumbien geborene Juristin kam mit 17 Jahren nach Deutschland, absolvierte zunächst ein Studienkolleg und studierte anschließend Jura in Marburg.

Schon während des Studiums erhöhte der Aufenthaltsstatus den Druck: Fortschritte mussten jährlich nachgewiesen und ein konkreter Plan vorgelegt werden. Nach dem Ersten Staatsexamen verlangte die Ausländerbehörde einen Nachweis für die gesamte Dauer des Referendariats, während das Justizprüfungsamt vor der Zulassung keine entsprechende Bestätigung ausstellen wollte. Nach der Zulassung blieben nur drei Wochen für den Nachweis; der früheste Termin bei der Behörde lag jedoch Monate später. Erst intensive Abstimmungen und eine vertragliche Auflage ermöglichten den Start.  »»» 

Rechtsreferendariat

von Kreis Stormarn
Gerne bieten wir dir als angehender Juristin oder angehendem Juristen die Möglichkeit, einen Teil der Referendariatsausbildung in der Kreisverwaltung Stormarn abzuleisten. Du kannst bei uns die Verwaltungsstation mit einer Daür von 4 Monaten oder die Wahlstation im Schwerpunkt Staat und Verwaltung mit einer Daür von 3 Monaten absolvieren.

BVerwG: Punktesprung allein beweist keine Täuschung im Zweiten Staatsexamen (6 B 20.24)

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Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Frage befasst, wann die nachträgliche Aberkennung eines bestandenen Zweiten Juristischen Staatsexamens wegen eines Täuschungsversuchs gerechtfertigt sein kann. Anlass war der Fall einer Volljuristin, die ihre Prüfung mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ und 10,89 Punkten bestanden hatte. Einige Jahre später erklärte das niedersächsische Landesjustizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden. Hintergrund war der Verdacht, ein am Prüfungsamt tätiger Richter habe über einen Repetitor vorab Klausurtexte und Lösungshinweise an Prüflinge weitergegeben. Die Behörde leitete aus auffälligen Übereinstimmungen zwischen den Klausuren und den internen Lösungsskizzen sowie aus der deutlichen Verbesserung gegenüber dem Ersten Staatsexamen einen sogenannten Anscheinsbeweis für eine Täuschung her. Die Betroffene bestritt, von den Unterlagen vor der Prüfung Kenntnis gehabt zu haben.  »»» 

Wieviel verdienen eigentlich unsere AG-Leiter?

Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.

Diese Zusatzbelastung „Arbeitsgemeinschaft“ rechtfertigt es, dass AG-Leiter, die dafür nicht von ihren sonstigen Aufgaben entlastet werden, eine zusätzliche Vergütung erhalten. Wie hoch diese ausfallen kann, zeigte im Jahr 2011 ein Abrechnungsformular der Justiz Mecklenburg-Vorpommern, das damals auf den Seiten des Justizministeriums abrufbar war.  »»» 

Juristentag verlangt Neustart für das Staatsexamen

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Der Deutsche Juristentag hat in Erfurt ein deutliches Signal an die Länder und Fakultäten gesendet: Die juristische Ausbildung soll nicht nur punktuell modernisiert, sondern grundlegend neu ausgerichtet werden. Wie beck-aktuell.de berichtet, sprachen sich die Delegierten für weniger Prüfungsstoff, mehr Kompetenzorientierung, stärkeren Praxisbezug und eine bessere Fachdidaktik aus. Für Examenskandidaten ist das vor allem deshalb interessant, weil die staatlichen Prüfungen künftig stärker Systemverständnis statt bloßes Auswendiglernen abfragen sollen.

Besonders relevant ist die Forderung, den Pflichtstoff erheblich zu reduzieren und einzelne Inhalte möglicherweise schon studienbegleitend zu prüfen. Damit würde der Druck auf die großen Staatsprüfungen zumindest teilweise anders verteilt. Zugleich sollen Falllösungen mit professionellem Feedback, kritisch-reflexive Kompetenzen, juristische Argumentation, Verantwortungsbewusstsein und Resilienz stärker verankert werden. Das zielt auf ein Ausbildungssystem, das nicht nur Wissen anhäuft, sondern die spätere Berufspraxis früher mitdenkt.  »»» 

Prüfungsangst rechtfertigt keinen 3. Versuch

Symbolbild PrüfungssituationHier im RefBlog hatten wir euch schon die Vorschriften der Länder zum sogenannten „Gnadenversuch“ vorgestellt. Viele dieser Regelungen sind generalklauselartig formuliert und stellen auf einen „Härtefall“ oder „Ausnahmefall“ ab; einige Länder knüpfen stattdessen oder zusätzlich an Mindestpunktzahlen an. Das OVG Rheinland-Pfalz musste sich im Jahr 2010 (Beschluss vom 10.06.2010 – 10 D 10529/10.OVG) im Zusammenhang mit dem 3. Versuch in der Zweiten juristischen Staatsprüfung mit der Frage beschäftigen, ob Prüfungsangst ein solcher Härtefall sein kann.  »»» 

VG Düsseldorf: Offene Zweitkorrektur gilt auch im Überdenkensverfahren (15 K 555/24)

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Wer eine juristische Staatsprüfung angreift, setzt oft große Hoffnung in das Überdenkensverfahren. Dort müssen Prüferinnen und Prüfer die substantiierten Einwände des Prüflings erneut zur Kenntnis nehmen und ihren Bewertungsspielraum noch einmal ausüben. Das VG Düsseldorf hat nun klargestellt, dass dieses Verfahren nicht zu einer verdeckten Zweitkorrektur wird. Auch beim späteren Überdenken darf der Zweitgutachter wissen, wie der Erstgutachter die Arbeit bewertet hat und wie dieser mit den Einwendungen umgeht.

Der Fall betraf eine Jurastudentin, die im Wiederholungsversuch der staatlichen Pflichtfachprüfung gescheitert war. Vier ihrer sechs Aufsichtsarbeiten waren mit „mangelhaft“ bewertet worden, sodass das Justizprüfungsamt die Prüfung für nicht bestanden erklärte. Die Kandidatin griff vor allem eine zivilrechtliche und eine strafrechtliche Klausur an. Nachdem der Widerspruch erfolglos geblieben war, verlangte sie vor Gericht eine Neubewertung und rügte unter anderem, der Zweitgutachter habe sich im Überdenkensverfahren nicht eigenständig genug mit ihren Beanstandungen befasst.  »»» 

Deutsch-Südafrikanische Juristenvereinigung

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Symbolbild SüdafrikaWer sich für eine Auslandsstation in Südafrika interessiert, dem seien die Seiten der Deutsch-Südafrikanischen Juristenvereinigung ans Herz gelegt. Auf der Unterseite zur Referendarstation in Südafrika finden sich Hinweise zur Suche nach Ausbildungsstellen – etwa Kanzleiverzeichnisse, Listen deutschsprachiger Anwälte und ein Programm am Constitutional Court –, Erfahrungsberichte aus Südafrika und Namibia sowie Links zu Visa- und Einreisefragen und zu Reiseführern.  »»» 

OVG Berlin-Brandenburg: Prüfungsstörungen müssen im Staatsexamen sofort gerügt werden (6 N 33/26)

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Wer in einer juristischen Staatsprüfung erhebliche Störungen erlebt, darf damit regelmäßig nicht bis zum späteren Klageverfahren warten. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg in einem Beschluss zur staatlichen Pflichtfachprüfung des ersten juristischen Staatsexamens erneut deutlich gemacht. Eine Examenskandidatin wollte die Wiederholung ihrer schriftlichen Prüfung erreichen und stützte sich auf mehrere Vorgänge während der Klausuren: unter anderem auf Raumklima, ein klingelndes Mobiltelefon, einen Rettungseinsatz nach dem Zusammenbruch eines Mitprüflings, zeitweise Aufsichtsfragen und weitere organisatorische Beanstandungen. Der Antrag auf Zulassung der Berufung blieb ohne Erfolg.

Für Prüflinge ist die Entscheidung vor allem deshalb wichtig, weil sie die Rügeobliegenheit im Prüfungsrecht sehr praktisch beschreibt. Nach Auffassung des Gerichts genügt es grundsätzlich nicht, dass andere Kandidaten eine Störung angesprochen haben oder dass die Aufsicht allgemein von Problemen im Raum wusste. Maßgeblich bleibt, ob der konkrete Prüfling die eigene Beeinträchtigung unverzüglich und hinreichend deutlich geltend gemacht hat. Nur dann kann die Prüfungsbehörde die Situation noch während der laufenden Klausur prüfen, Abhilfe schaffen und dokumentieren, ob die Chancengleichheit tatsächlich betroffen ist.  »»» 

Kostenlose Skripte zu den Abschlussentscheidungen der StA

Symbolbild StrafrechtsstationIm Netz findet man einige kostenlose Skripte, die man als Einstieg in die neuen Themen der jeweiligen Station nutzen kann. Zwei kurze Skripte für die Strafrechtsstation hat der Verlag Niederle Media auf seiner Homepage veröffentlicht.

Autor der Skripte ist Oberstaatsanwalt Dr. Michael Schmitz, der auch Autor anderer Referendarliteratur ist, wie zum Beispiel des Buches „Der Aktenvortrag im Strafrecht“ (zuletzt 4. Auflage 2010).  »»» 

Thüringen bindet Referendare früher an die Justiz

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Thüringen will Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare schon während der Ausbildung enger an die Justiz binden. Wie www.lto.de berichtet, sollen ab September zunächst acht Stellen für sogenannte Justizassistentinnen und Justizassistenten am Landgericht Erfurt und bei der dortigen Staatsanwaltschaft ausgeschrieben werden. Der Start des Modellprojekts ist für November geplant. Bezahlt werden soll die Nebentätigkeit mit rund 30 Euro brutto pro Stunde.

Für angehende Volljuristinnen und Volljuristen ist das mehr als ein Nebenjob. Die Tätigkeit soll juristische Recherchen, Entwürfe, Entscheidungsvorschläge und Fallsammlungen umfassen. Damit bekommen Referendare zusätzlichen Praxiskontakt, ohne dass die eigentliche Ausbildung ersetzt wird. Vorgesehen sind höchstens 32 Stunden im Monat, also typischerweise vier bis acht Stunden pro Woche. Gerade in einer Phase, in der Stationen, Arbeitsgemeinschaften und Examensvorbereitung eng getaktet sind, bleibt diese Begrenzung wichtig.  »»»