Der Deutsche Juristentag hat in Erfurt ein deutliches Signal an die Länder und Fakultäten gesendet: Die juristische Ausbildung soll nicht nur punktuell modernisiert, sondern grundlegend neu ausgerichtet werden. Wie beck-aktuell.de berichtet, sprachen sich die Delegierten für weniger Prüfungsstoff, mehr Kompetenzorientierung, stärkeren Praxisbezug und eine bessere Fachdidaktik aus. Für Examenskandidaten ist das vor allem deshalb interessant, weil die staatlichen Prüfungen künftig stärker Systemverständnis statt bloßes Auswendiglernen abfragen sollen.
Besonders relevant ist die Forderung, den Pflichtstoff erheblich zu reduzieren und einzelne Inhalte möglicherweise schon studienbegleitend zu prüfen. Damit würde der Druck auf die großen Staatsprüfungen zumindest teilweise anders verteilt. Zugleich sollen Falllösungen mit professionellem Feedback, kritisch-reflexive Kompetenzen, juristische Argumentation, Verantwortungsbewusstsein und Resilienz stärker verankert werden. Das zielt auf ein Ausbildungssystem, das nicht nur Wissen anhäuft, sondern die spätere Berufspraxis früher mitdenkt.
Nicht durchgesetzt haben sich dagegen einige weitergehende Vorschläge. Die staatliche Prüfungshoheit soll nicht auf die Hochschulen verlagert werden. Auch ein verpflichtendes sechsmonatiges Praxissemester sowie ein umfassender Umbau des Referendariats mit deutlich längeren Wahlstationen fanden keine Mehrheit. Für Referendarinnen und Referendare bleibt dennoch wichtig, dass Digitalisierung, KI und angemessene Prüfungsbedingungen ausdrücklich als Reformthemen beschlossen wurden.
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Für die Examensvorbereitung bedeutet der Beschluss noch keine sofortige Änderung, aber er verschiebt die Debatte. Wenn Länder und Prüfungsämter die Impulse aufnehmen, könnten Klausuren kürzer, Bewertungsstandards verbindlicher und Korrekturen transparenter werden. Genannt wurden unter anderem doppelblinde Zweitkorrektur, anonymisierte Korrekturen, freiwilliges Abschichten über bis zu sechs Monate und kostenlose Unterstützungsangebote. Auch Referendare würden spürbar von vergleichbaren Prüfungsbedingungen profitieren. Der Beschluss macht damit klar: Reformdruck besteht gerade beim Staatsexamen.








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