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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 40/2026
Sonntag, der 04.10.2026
     

 / Vor dem Referendariat

Referendariat braucht klare Wege für internationale Juristinnen

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Der Weg ins deutsche Referendariat kann für ausländische Juristinnen und Juristen an einer bürokratischen Pattsituation scheitern. Für die Aufenthaltserlaubnis wird die Zulassung zum Vorbereitungsdienst verlangt, für die Zulassung wiederum ein gesicherter aufenthaltsrechtlicher Status. Wie lto.de berichtet, hat Andrea Carolina Páez Badel diese widersprüchlichen Anforderungen selbst erlebt. Die in Kolumbien geborene Juristin kam mit 17 Jahren nach Deutschland, absolvierte zunächst ein Studienkolleg und studierte anschließend Jura in Marburg.

Schon während des Studiums erhöhte der Aufenthaltsstatus den Druck: Fortschritte mussten jährlich nachgewiesen und ein konkreter Plan vorgelegt werden. Nach dem Ersten Staatsexamen verlangte die Ausländerbehörde einen Nachweis für die gesamte Dauer des Referendariats, während das Justizprüfungsamt vor der Zulassung keine entsprechende Bestätigung ausstellen wollte. Nach der Zulassung blieben nur drei Wochen für den Nachweis; der früheste Termin bei der Behörde lag jedoch Monate später. Erst intensive Abstimmungen und eine vertragliche Auflage ermöglichten den Start.

Die Erfahrung zeigt, dass formale Voraussetzungen unterschiedliche Lebenslagen ungleich treffen. Andere ausländische Absolventinnen und Absolventen entschieden sich laut dem Gespräch gegen das Referendariat oder verschoben es, weil ihnen Zeit, ein flexibler Arbeitgeber oder finanzielle Reserven fehlten. Auch während der Ausbildung blieb die Ungleichbehandlung sichtbar: In Hessen wurde Páez Badel als einzige Person ihrer Arbeitsgemeinschaft nicht auf Widerruf verbeamtet. Dadurch erhielt sie eine niedrigere Unterhaltsbeihilfe und im Monat der mündlichen Prüfung keine volle Überbrückungszahlung.

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Als Lösung schlägt Páez Badel eine verbindliche Vorab-Bestätigung des Justizprüfungsamts vor, die schon bei der aufenthaltsrechtlichen Antragstellung vorgelegt werden kann. Das würde die Behörden besser verzahnen und den Bewerberinnen und Bewerbern Planungssicherheit geben. Darüber hinaus brauche es Mentoring, faire Auswahlverfahren und eine ehrliche Auseinandersetzung mit strukturellen Zugangshürden. Vielfalt lasse sich nicht durch Hinweise auf Kanzlei-Websites herstellen, sondern nur durch konkrete, verlässliche Möglichkeiten, die juristische Ausbildung tatsächlich abzuschließen.

Der Artikel wurde am 28. September 2026 von veröffentlicht. Marcus war Referendar am LG Dortmund in Nordrhein-Westfalen.