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REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 42/2026
Dienstag, der 13.10.2026
     

 / Allgemein / Mecklenburg-Vorpommern

Wieviel verdienen eigentlich unsere AG-Leiter?

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Im Referendariat wird man von Richtern sowie Staats- und Rechtsanwälten in den Arbeitsgemeinschaften unterrichtet. Diese investieren regelmäßig viel Zeit in die Vorbereitung und in den Unterricht selbst.

Diese Zusatzbelastung „Arbeitsgemeinschaft“ rechtfertigt es, dass AG-Leiter, die dafür nicht von ihren sonstigen Aufgaben entlastet werden, eine zusätzliche Vergütung erhalten. Wie hoch diese ausfallen kann, zeigte im Jahr 2011 ein Abrechnungsformular der Justiz Mecklenburg-Vorpommern, das damals auf den Seiten des Justizministeriums abrufbar war.

Danach sah das Honorar für die Tätigkeit als Leiter einer Arbeitsgemeinschaft, eines Einführungslehrgangs oder eines Klausurenkurses folgendermaßen aus:

  • Unterrichtsstunde (45 Min) € 25,00;
  • Klausurauswahl je Klausurtermin € 30,68;
  • Klausuraufsicht je Tag € 15,34;
  • Klausurkorrektur je Klausur € 5,11;
  • daneben ggf. Erstattung von Fahrtkosten, Tage- und Übernachtungsgeld.

Die krummen Beträge verraten das Alter dieser Sätze: 30,68 €, 15,34 € und 5,11 € entsprechen exakt 60, 30 und 10 DM, stammen also noch aus der Zeit vor der Euro-Umstellung 2002. Die Vordrucke für Ausbilder („Abrechnung Honorar“) stellt die Justiz Mecklenburg-Vorpommern inzwischen auf ihrer Seite zum Vorbereitungsdienst bereit.

Zum Vergleich: In Hessen erhalten AG-Leiter nach einem Runderlass vom 07.07.2020 (gültig ab 01.06.2020) 30 € je Unterrichtsstunde und 10,50 € je korrigierter Klausur (höchstens 30 Klausuren je Termin); eine Klausurbesprechung wird mit fünf Unterrichtsstunden vergütet (Stand: Oktober 2026). Wie unterschiedlich die Sätze zwischen den Ländern ausfallen können, zeigt auch unser Beitrag Ungleiche Bezahlung unserer AG-Leiter.

Die Tätigkeit als AG-Leiter kann sich also durchaus rechnen und den Monatslohn deutlich steigern, wenn man beispielsweise jede Woche einen halben Tag Rechtsreferendare unterrichtet und auch die Übungsklausuren stellt. Ich meine mich zu erinnern, dass sich bei uns am Gericht manche Richter und Staatsanwälte gerade wegen dieser zusätzlichen Vergütung sehr gerne in der Referendarausbildung engagiert haben.

Entlastung statt Honorar

Allerdings bekommt nicht jeder AG-Leiter ein Honorar. Viele werden für die Arbeitsgemeinschaft teilweise von ihren dienstlichen Aufgaben freigestellt, ihr Pensum im Dezernat wird also reduziert. Der hessische Erlass etwa sieht die Lehrvergütung nur für AG-Leiter vor, die nicht durch eine Dienstentlastung freigestellt sind. Wer entlastet ist, erhält in der Regel keine zusätzliche Vergütung.

Auf der anderen Seite ist zu berücksichtigen, dass nicht entlastete AG-Leiter tatsächlich einen großen Teil ihrer Arbeitszeit für die Vorbereitung des Unterrichts oder für das Korrigieren der Klausuren investieren müssen, der dann zur Abarbeitung der Akten im Dezernat bzw. der Mandate in der Kanzlei nicht zur Verfügung steht. Da sämtliche Akten dann in der verbleibenden Arbeitszeit mit abgearbeitet werden müssen, dürfte allein aus diesem Grunde eine hohe Vergütung gerechtfertigt sein.

Was haltet ihr von den Sätzen, die an AG-Leiter gezahlt werden? Sind 25,00 € für eine Dreiviertelstunde angemessen, zu hoch oder vielleicht sogar zu niedrig? [RefN]

Der Artikel wurde am 22. September 2026 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.