Eines der wichtigsten Elemente der Examensvorbereitung in Thüringen ist der Examensklausurenkurs. Hier wird es ernst: Nach § 38 Abs. 1 ThürJAPO bist du verpflichtet, mindestens 60 % der angebotenen Aufsichtsarbeiten mitzuschreiben und zur Korrektur vorzulegen. In der Regel werden zwischen dem 5. und 16. Ausbildungsmonat etwa 22 Klausuren angeboten, was bedeutet, dass du ca. 13 bis 14 Klausuren abliefern musst. Krankheit oder Urlaub reduzieren diese Quote nicht. Die Klausuren werden über ELAN-REF als PDF zum Download bereitgestellt. Du hast dann Zeit, sie zu bearbeiten und entweder elektronisch an deine Stammdienststelle zu übermitteln oder dort persönlich abzugeben. Die Referendargeschäftsstellen kontrollieren im 12. Monat, ob du fleißig genug warst.
Die Korrekturen und Besprechungen der Klausuren sind ebenfalls Teil des Pflichtprogramms. Ein besonderes Augenmerk liegt darauf, dass du einen „ernsthaften Versuch“ der Bearbeitung unternimmst; andernfalls kann die Teilnahmebestätigung verweigert werden. Wer das Speyer-Semester absolviert, kann die Klausuren übrigens auch von dort aus bearbeiten und abgeben.
Neben dem Klausurenkurs gibt es das Training für die mündliche Prüfung. Schon in den Regel-AGs der Stationen sind Aktenvorträge oder Referate als Pflichtleistungen vorgesehen. Du lernst dort, einen komplexen Fall in kurzer Zeit zu erfassen und ihn einem Prüfungsausschuss (simuliert durch den AG-Leiter und deine Mitreferendare) zu präsentieren. In der Zivilrechts-AG I ist zum Beispiel mindestens ein Aktenvortrag vorgeschrieben. In der Strafrechts-AG III gehört neben dem Aktenvortrag oft auch ein Plädoyer zu den geforderten Leistungen. Den Feinschliff gibt es dann, wie erwähnt, in der freiwilligen AG während der Wahlstation, die sich ganz gezielt der Vorbereitung auf den Tag X widmet. Da der Aktenvortrag im Examen immer aus einem der Pflichtfächer stammt, wird in den AGs auch genau dieser Fokus gelegt.




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