Wie oben bereits angemerkt, sind die Regelungen der einzelnen Ländern, wie und wann man sich an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen kann, sehr unterschiedlich. Deshalb haben wir Euch hier alle wichtigen länderspezifischen Infos – soweit verfügbar – aufgelistet.
Baden-Württemberg
- Entsendung möglich in der Verwaltungsstation und Wahlstation (bei Wahl des Schwerpunkts „Verwaltung“ oder „Europa“)
- Zuständig für Zuweisungen sind die Regierungspräsidien. Ansprechpartner beim RP Karlsruhe unter 0721 / 926 -2107 (Frau Zimmermann) oder -4715 (Frau Zuber); keine Infos bzgl. Ansprechpartner bei den anderen RP.
- Für Rechtsreferendare stehen 47 Plätze zur Verfügung. Gehen mehr Bewerbungen ein, entscheidet das Ergebnis des ersten Staatsexamens.
- Trennungsgeld wird von den Regierungspräsidien gezahlt. Die Höhe beträgt bis zu 150 € pro Monat.
- Besonderheiten: Da die Verwaltungsstation 3,5 Monate dauert, findet vor Beginn des jeweiligen Semesters ein zweiwöchiger Einführungslehrgang statt. Wegen der festen Semesterzeiten in Speyer verkürzt sich dann die RA – Station I auf 4 Monate und verlängert sich die RA-Station II auf 5 Monate
Bayern
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation
- Ein formloser Antrag auf Zuweisung ist bei der jeweils zuständigen Regierung (bei Zuweisung in der Verwaltungs- oder RA-Station) bzw. beim Präsidenten des OLG (bei Zuweisung in der Wahlstation) zu stellen. Die Anträge werden dann zentral von der Regierung Oberbayern ausgewertet und die Referendare ausgewählt und zugewiesen (Ansprechpartner bei der Regierung Oberbayern: Herr Ullenberger; 089 / 2176 – 2688).
- Bayern kann in jedem Semester 27 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze nach der im 1. Staatsexamen erreichten Punktzahl vergeben.
- Bei Vorliegen der speziellen Voraussetzungen wird eine Pauschale in Höhe von 150 € pro Monat gezahlt.
- Besonderheiten: Die Regierung von Mittelfranken stellt für Bewerber aus ihrem Bezirk eine weitere Voraussetzung auf: Bewerber müssen im 1. Examen mindestens 6,5 Punkte erreicht haben, um sich an die Uni Speyer zuweisen lassen zu können.
Berlin
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
- Zuständig für den Antrag ist das Referat für Referendarangelegenheiten beim KG Berlin (Ansprechpartner: Frau Sroka; 030 / 9013—2119). Der Antrag muss dort mindestens 3 Monate vor Beginn des Semesters schriftlich gestellt worden sein.
- Für Berliner Referendare stehen 18 Plätze pro Semester zur Verfügung. Es können im Einzelfall mehr werden, wenn andere Bundesländer ihr zur Verfügung stehendes Kontingent nicht ausschöpfen. Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze per Los vergeben.
- Trennungsgeld wird nicht gezahlt.
Brandenburg
- Entsendung möglich in der Rechtsanwalts- und Wahlstation.
- Der Antrag auf Zuweisung ist an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten. Er muss dort mindestens 3 Monate vor Beginn des Semesters schriftlich gestellt worden sein.
- Brandenburg kann in jedem Semester 15 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Trennungsgeld wird nicht gezahlt.
- Besonderheiten: Fällt das Speyer-Semester in die Rechtsanwaltsstation, so muss die weitere Ausbildung in dieser Station zwingend bei einer Rechtsanwaltskanzlei erfolgen, eine Ausbildung bei einem Unternehmen ist dann nicht möglich.
Bremen
- Entsendung möglich in der Verwaltungs- und Wahlstation.
- Antrag / Zuständigkeit: Keine Infos verfügbar.
- Bremen kann in jedem Semester 2 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Zuschuss vom Land / Trennungsgeld: Keine Infos verfügbar.
- Besonderheiten: Voraussichtlich ist wegen der Semesterdaten eine Änderung der Stationsdauer und der Stationsreihenfolge notwendig. Bewerber sollten sich daher frühzeitig mit der Referendarabteilung in Verbindung setzen.
Hamburg
- Entsendung möglich in der Wahlstation I und Anwaltsstation, ggf. auch Wahlstation II.
- Erforderlich ist ein formloser schriftlicher Antrag beim Personalamt (Ansprechpartner: Herr Küssner; 040 / 4 28 31 – 14 23). Nähere Infos werden zu einem späteren Zeitpunkt bei einem „Speyer-Treff“ gegeben, zu dem alle Bewerber vom Personalamt eingeladen werden (im März für das Sommersemester; im September für das Wintersemester).
- Hamburg kann in jedem Semester 13 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Es wird als Trennungsgeld einmalig 150 € zusätzlich zur Unterhaltsbeihilfe gezahlt.
- Besonderheiten: Bei Zuweisung in der Wahlstation I ist voraussichtlich wegen der Semesterdaten eine Änderung der Stationsreihenfolge notwendig. Bewerber sollten sich daher rechtzeitig mit der Referendarabteilung in Verbindung setzen.
Hessen
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
- Es ist ein Antrag in zweifacher Ausfertigung zum einen an das OLG Frankfurt (Ansprechpartner: Frau Tänzer) und zum anderen an das jeweils zuständige LG zu senden. Der Antrag auf Zuweisung ist mindestens 4 Monate vor Semesterbeginn zu stellen.
- Zur Zeit stehen 33 Plätze zur Verfügung. Gibt es mehr Bewerber als Plätze zu vergeben sind, entscheidet das Los.
- Zuschuss vom Land / Trennungsgeld: Keine Infos verfügbar.
- Besonderheiten: Bei Zuweisung in der Verwaltungsstation muss die Wahlstation zwingend bei einer Verwaltungsbehörde abgeleistet werden. Dies führt dann dazu, dass man im Examen einen Aktenvortrag aus dem Öffentlichen Recht bekommt.
Mecklenburg-Vorpommern
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
- Antrag / Zuständigkeit: Keine Infos verfügbar.
- Mecklenburg-Vorpommern kann in jedem Semester 11 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Es wird kein Trennungsgeld gezahlt.
- Besonderheiten: Eine Zuweisung im Rahmen der Wahlstation wird wegen der Semesterzeiten nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
Niedersachsen
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, und Wahlstation (bei Wahl des Bereichs „Staats- und Verwaltungsrecht“ oder „Europarecht“).
- Anträge sind bis spätestens zum 31.01. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 31.07. (für das Wintersemester) an den Präsidenten des jeweiligen OLGs zu richten. Das Auswahlverfahren wird anschließend zentral vom OLG Celle durchgeführt.
- Niedersachsen kann in jedem Semester 34 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Zuschuss vom Land / Trennungsgeld: Keine Infos verfügbar.
- Besonderheiten: Aufgrund der festen Semesterzeiten ist ein Tausch der Stationen erforderlich, wenn man in der Verwaltungs- oder Wahlstation nach Speyer möchte.
Verbringt man die Verwaltungsstation bei der Uni Speyer, dann muss man zwingend die Wahlstation bei einer Verwaltungsbehörde ableisten.
Nordrhein-Westfalen
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
- Anträge sind bis spätestens zum 31.12. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 31.06. (für das Wintersemester) an den Präsidenten des jeweiligen OLGs zu richten. Antragsformulare kann man bei der Referendarabteilung am jeweiligen LG erhalten.
- Nordhrein-Westfalen kann in jedem Semester 102 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Übersteigt die Zahl der Bewerber die Zahl der freien Plätze, werden die Referendare, die an die Uni Speyer zugewiesen werden, per Los bestimmt.
- Trennungsgeld wird wohl gezahlt; diesbezüglich wird auf die zuständige Bezirksregierung verwiesen.
- Besonderheiten: Aufgrund der festen Semesterzeiten ist ein ggf. ein Tausch der Stationen erforderlich, der grundsätzlich ab der Verwaltungsstation möglich ist.
Rheinland-Pfalz
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation (bei Wahl der Schwerpunkte Verwaltungsrecht“ oder „Europarecht“).
- Ein entsprechender Antrag ist beim jeweiligen OLG-Präsidenten zu stellen.
- Rheinland-Pfalz kann in jedem Semester 60 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden. Zunächst werden die Referendare berücksichtigt, die im Wahlfach ausgebildet werden. Anschließend werden die übrigen Plätze im Verhältnis 2:1 auf die OLG Bezirke Koblenz und Zweibrücken aufgeteilt. Übersteigt dann in den OLG-Bezirken die Zahl der Bewerber die Zahl der freien Plätze, werden die Referendare, die an die Uni Speyer zugewiesen werden, per Los bestimmt.
- Zuschuss vom Land / Trennungsgeld: Keine Infos verfügbar.
- Besonderheiten: Da die Verwaltungsstation 4 Monate lang ist, absolvieren Referendare aus Rheinland-Pfalz vorab in Speyer einen einmonatigen Einführungslehrgang.
Saarland
- Entsendung möglich in der Verwaltungs- und Wahlstation.
- Der Referendar hat eine beabsichtigte Ausbildung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Präsidenten des Saarländischen Oberlandesgerichts spätestens einen Monat vor Beendigung der Ausbildung in der letzten Pflichtstation schriftlich anzuzeigen.
- Das Saarland kann in jedem Semester 6 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Zuschuss vom Land / Trennungsgeld: Keine Infos verfügbar.
Sachsen
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation.
- Zuständig für die Organisation und die Anmeldung ist in Sachsen das Oberlandesgericht Dresden. Der formlose Antrag muss beim OLG für das Sommersemester spätestens im Februar, für das Wintersemester spätestens im August eingehen.
- Sachsen kann in jedem Semester 28 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Man erhält als Trennungsgeld eine einmalige Zahlung in Höhe von 357,90 €.
- Besonderheiten: Bei einer Zuweisung innerhalb der Verwaltungsstation ist die Wahlstation zwingend bei einer Behörde abzuleisten; bei Zuweisung innerhalb der RA-Station besteht die Verpflichtung, die Wahlstation bei einem Rechtsanwalt zu verbringen.
Sachsen-Anhalt
- Entsendung möglich in der Verwaltungs- und Wahlstation. Darüber hinaus ist auch eine Entsendung in der „verlängerten Wahlstation“ möglich, das bedeutet im letzten Monat der Anwaltsstation sowie den ersten beiden Monaten der Wahlstation.
- Der Antrag ist beim OLG-Präsidenten zu stellen.
- Sachsen-Anhalt kann in jedem Semester 17 Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare an die Universität Speyer entsenden.
- Zuschuss vom Land / Trennungsgeld: Keine Infos verfügbar.
- Besonderheiten: Bei einer Zuweisung innerhalb der Verwaltungsstation ist die Wahlstation zwingend bei einer Behörde abzuleisten.
Schleswig-Holstein
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation (bei Wahl des Schwerpunkts „Staat und Verwaltung“).
- Anträge sind mindestens 6 Monate vor Beginn des jeweiligen Speyer-Semesters beim Referat für Referendarangelegenheiten beim Justizministerium einzureichen.
- Für Referendare aus Schleswig-Holstein stehen 15 Plätze pro Semester zur Verfügung. Zunächst werden die Referendare berücksichtigt, die als Wahlfach „Staat und Verwaltung“ gewählt haben. Die übrigen Plätze werden nach „pflichtgemäßem Ermessen“ vergeben, was immer das heißen mag.
- Man erhält als Trennungsgeld eine einmalige Zahlung in Höhe von 255,65 €.
- Besonderheiten: Bei einer Zuweisung innerhalb der Verwaltungsstation ist die Wahlstation zwingend bei einer Behörde abzuleisten.
Thüringen
- Entsendung möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- und Wahlstation; wegen der Vorlesungszeiten kommt eine Entsendung praktisch nur in der Verwaltungsstation in Betracht.
- Anträge sind bis zum 15.01. (für das Sommersemester) bzw. bis zum 15.07. (für das Wintersemester) beim Thüringer Landesverwaltungsamt einzureichen. Gegebenenfalls ist auch noch eine Nachmeldung möglich (Ansprechpartner unter 0361 / 37737220).
- Für Thüringer Referendare stehen 15 Plätze an der Uni Speyer zur Verfügung; übersteigen die Bewerbungen die Anzahl der zur Verfügung stehenden Plätze, findet ein Auswahlverfahren statt.
- Es wird Trennungsgeld gezahlt. Angaben zur Höhe haben wir jedoch auf den Internetseiten nicht gefunden.