Wie oben bereits angemerkt, sind die Regelungen der einzelnen Ländern, wie und wann man sich an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften zuweisen lassen kann, sehr unterschiedlich. Deshalb haben wir Euch hier alle wichtigen länderspezifischen Infos – soweit verfügbar – aufgelistet.
- Baden-Württemberg: 47 Plätze pro Semester. Entsendung nur in der Verwaltungsstation (§ 42 I Nr. 4 JAPrO) möglich. Da die Einstellungstermine (April/Oktober) eng getaktet sind, schließt dies eine Entsendung in der Wahlstation faktisch aus.
- Bayern: 27 Plätze pro Semester. Entsendung in der Verwaltungs- und Anwaltsstation möglich. Die Wahlstation ist aufgrund von Terminüberschneidungen derzeit nicht realisierbar.
- Berlin: 18 Plätze pro Semester. Eine Entsendung ist in der Wahlstation und Anwaltsstation möglich.
- Brandenburg: 15 Plätze pro Semester. Möglich in der Verwaltungs-, Wahl- und Anwaltsstation.
- Bremen: 2 Plätze pro Semester. Entsendung in der Verwaltungs- und Wahlstation möglich. Eine Änderung der Stationsreihenfolge kann auf Antrag beim OLG-Präsidenten geprüft werden.
- Hamburg: 13 Plätze pro Semester. Primär in der Anwaltsstation vorgesehen; die Wahlstation erfordert meist eine Änderung der Stationsreihenfolge (§ 43 II JAG).
- Hessen: 33 Plätze pro Semester. Anrechnung auf die Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation möglich. Bei Wahl der Verwaltungsstation muss die spätere Wahlstation zwingend bei einer Behörde absolviert werden.
- Mecklenburg-Vorpommern: 11 Plätze pro Semester. Entsendung in der Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation möglich.
- Niedersachsen: 34 Plätze pro Semester. Möglich in der Verwaltungs- und Wahlstation. Eine Entsendung in der Verwaltungsstation verpflichtet dazu, die Wahlstation bei einer Behörde abzuleisten.
- Nordrhein-Westfalen: 102 Plätze pro Semester. Sehr flexibel in der Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation möglich. NRW erlaubt explizit den Tausch von Stationen, um den Besuch in Speyer zu ermöglichen.
- Rheinland-Pfalz: 60 Plätze pro Semester. Entsendung in der Verwaltungsstation (volle 4 Monate inkl. Einführungslehrgang), Anwaltsstation (Anrechnung von 3 Monaten) oder Wahlstation (bei Vorverlegung) möglich.
- Saarland: 6 Plätze pro Semester. Möglich in der Verwaltungs- und Wahlstation.
- Sachsen: 28 Plätze pro Semester. Entsendung in der Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation möglich. Ein Tausch der ersten vier Stationen durch das OLG kann eine Entsendung erleichtern.
- Sachsen-Anhalt: 17 Plätze pro Semester. Möglich in der Verwaltungs- und Wahlstation (inkl. verlängerter Wahlstation). Bei Speyer in der Verwaltungsstation muss die Wahlstation bei einer Behörde stattfinden.
- Schleswig-Holstein: 15 Plätze pro Semester. Entsendung in der Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation möglich. Die Anwaltsstation in Speyer wird als „sonstige Ausbildungsstelle“ anerkannt.
- Thüringen: 15 Plätze pro Semester. Möglich in der Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation.




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