Das Speyer-Semester umfasst einen Zeitraum von 3 Monaten. Semesterzeiten sind im
- Sommersemester vom 01. Mai bis 31. Juli und im
- Wintersemester vom 01. November bis zum 31. Januar.
Allein durch diese festen Semesterzeiten und den sehr verschiedenen Einstellungsterminen der Referendare in den einzelnen Bundesländern wird deutlich, dass es in einigen Ländern zwar möglich, aber sehr schwierig ist, das Referendariat so zu organisieren, dass ein Studienaufenthalt in Speyer möglich wird. So ist es beispielsweise nicht selten erforderlich, vom „normalen“ Stationsablauf abzuweichen und Stationen zu tauschen. In welchen Ländern es zu diesem Problem kommt, haben wir Euch dann weiter unten aufgelistet.
Ziel des Ergänzungsstudiums
Im dreimonatigen Ergänzungsstudium soll sich der Referendar natürlich insbesondere mit den Verwaltungswissenschaften befassen. Das Studium soll dazu beitragen, sich für eine spätere Führungstätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, in Politik, Verbänden, Wirtschaftsunternehmen u. ä. zu qualifizieren, indem der Referendar – entsprechend den Anforderungen einer modernen Verwaltung – vorhandene Fachkenntnisse auf diesem Gebiet vertieft und verwaltungsrelevante Fähigkeiten erwirbt.
Der Referendar soll dadurch „ein tieferes Verständnis für übergreifende Probleme, Zusammenhänge und Entwicklungen erhalten und Erfahrungswissen aus der Praxis, vermittelt von anerkannten Experten, gewinnen“.
Wichtig für das Verständnis des Ergänzungsstudiums an der Uni Speyer ist insbesondere, dass die Uni Speyer einen interdisziplinären Ansatz verfolgt. Angeboten werden also nicht nur Veranstaltungen aus dem Bereich der Rechtswissenschaft, sondern darüber hinaus auch aus dem Bereich der Verwaltungswissenschaft, der Wirtschaftswissenschaft und der Sozialwissenschaft. Die Uni Speyer möchte damit das „Querschnittsdenken“ der Studierenden stärken.
Darüber hinaus dient das Speyer-Semester auch der Erweiterung der persönlichen Kompetenzen: So werden neben den klassischen Lehrveranstaltungen beispielsweise auch Rhetorik-, Sprach- und EDV-Kurse angeboten.
Zulassungsvoraussetzungen
Referendare, die in einer der Stationen nach Speyer entsandt werden möchten, können sich nicht direkt bei der Uni Speyer bewerben, sondern müssen einen entsprechenden Antrag auf Zuweisung zu der Universität bei der jeweils zuständigen Ausbildungsbehörde stellen.
Welche Stelle in den einzelnen Ländern zuständig ist (auch dies ist von Land zu Land sehr unterschiedlich), haben wir unten bei den länderspezifischen Infos aufgelistet. Dort haben wir Euch auch dargestellt, nach welchen Kriterien die Referendare ausgewählt werden, soweit mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze in Speyer zur Verfügung stehen.
Die Universität Speyer bietet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, sich bis zu vier Semester im Voraus für einen Speyerer Studienplatz im Rahmen Ihres Rechtsreferendariats nach § 5b Abs. 3 DRiG zu registrieren. Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung erteilt die Universität Speyer der Rechtsreferendarin oder dem Rechtsreferendar die Zusage, dass für sie oder ihn in dem jeweils ausgewählten Semester ein Studienplatz bereit steht. Diese Zusage können die Rechtsreferendarinnen und -referendare ihrem Antrag auf Entsendung an die Universität Speyer bei der für sie zuständigen Stelle (Entsendebehörde) beifügen. Dies ermöglicht der Entsendebehörde dem Entsendeantrag an die Universität Speyer frühzeitig stattzugeben, wenn die übrigen sich aus dem Landesjuristenausbildungsrecht ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind. Insgesamt schafft dies mehr Planungssicherheit im Rechtsrefendariat.