Neben der Grundausbildung bietet das Land Schleswig-Holstein verschiedene Zusatzleistungen und spezielle Fortbildungen an, um die berufliche Qualifikation der Referendare zu fördern.
Ein Angebot ist das Ergänzungsstudium in Speyer: Referendare können während der Verwaltungs-, Anwalts- oder Wahlstation für drei Monate an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer studieren. Hierbei stehen pro Semester 15 Plätze für schleswig-holsteinische Referendare zur Verfügung. Das Land gewährt für diesen Aufenthalt einen einmaligen Zuschuss von 600 Euro nach dem Bundesreisekostengesetz.
Für die tägliche Arbeit werden umfangreiche elektronische Ressourcen kostenfrei zur Verfügung gestellt:
- Kostenloser Zugang zu Juris und beck-online.
- Das Lernprogramm ELAN-REF, das besonders praxisorientiert auf die Aufgaben in Zivil- und Strafstation vorbereitet.
- Lernmodule des Deutschen Anwaltsinstituts (DAI) zur Vorbereitung auf die Anwaltschaft.
An Fortbildungen gibt es spezifische Angebote des OLG Schleswig, die beispielsweise das materielle Zivil- und Strafrecht sowie die Klausurtaktik abdecken. Eine verpflichtende Veranstaltung ist die Fortbildung zur Kritischen Reflexion des Rechts unter Berücksichtigung des NS- und SED-Unrechts, die regelmäßig am Ende der Zivilstation stattfindet. Auch Fortbildungen zum Opferschutz werden angeboten.
Referendare erhalten zudem einen Referendarausweis, der nicht nur den Zutritt zu Gerichten erleichtert, sondern auch Vergünstigungen bei Eintrittsgeldern ermöglicht. Darüber hinaus werden sie als Studenten im Sinne des Internationalen Studentenausweises (ISIC) anerkannt, der für eine geringe Gebühr (ca. 12-15 Euro) erworben werden kann und weltweit Rabatte bietet.
In sozialer Hinsicht besteht Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub pro Jahr. Zudem gibt es die Möglichkeit, Bildungsurlaub (5 Tage pro Jahr) oder Sonderurlaub für Promotionszwecke zu beantragen. Für Fahrten zum Dienst kann ein durch das Land bezuschusstes Job-Ticket in Anspruch genommen werden. In Härtefällen können Referendare auch von Psychosozialer Unterstützung profitieren, die durch das OLG vermittelt wird.




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