Die Wartezeit ist ein zentrales Element im schleswig-holsteinischen Auswahlprozesses, da sie für einen bedeutenden Teil der Bewerber den einzigen Weg zum Ausbildungsplatz darstellt. Da regelmäßig mehr Bewerbungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, kann nicht jedem Bewerber sofort ein Platz angeboten werden. Die Berechnung der Wartezeit beginnt exakt mit dem Tag des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Eine essenzielle Voraussetzung für das Ansammeln von Wartezeit ist die Abgabe einer uneingeschränkten Bewerbung. Das bedeutet, der Bewerber darf keine Bedingungen stellen, wie etwa die Zuweisung zu einem spezifischen Ort oder die Einstellung zu einem exakt festgelegten Termin. Jede Form von Vorbehalt führt dazu, dass die Bewerbung als „eingeschränkt“ eingestuft wird, was den Verlust jeglicher Wartezeitansprüche zur Folge hat; eine solche Bewerbung wird dann ausschließlich über die Leistungsliste nach der Examensnote bewertet.
Es gibt jedoch gesetzlich definierte Ausnahmen und Vergünstigungen. Nach § 125 Absatz 4 LBG und § 9 Absatz 3 KapVOjVD wird Bewerbern, die bestimmte Dienste geleistet haben, ein fiktiver früherer Bewerbungszeitpunkt zugerechnet. Dies betrifft insbesondere:
- Den freiwilligen Wehrdienst oder Wehrersatzdienst.
- Den Bundesfreiwilligendienst oder Entwicklungsdienst.
- Die Ableistung eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres.
Bewerber können sich zudem ohne Verlust ihrer bereits erlangten Wartezeit zurückstellen lassen, wenn anerkannte Gründe vorliegen. Hierzu zählen unter anderem die Durchführung eines Notenverbesserungsversuchs, die Betreuung eines Kindes während der Elternzeit, eine Promotion oder die Aufnahme eines ergänzenden Studiums zur Überbrückung. Ein entsprechender Rückstellungsantrag muss spätestens zwei Monate vor dem Termin gestellt werden, zu dem der Bewerber eigentlich eingestellt worden wäre.
Die Wartezeit selbst unterliegt ständigen Schwankungen. Es wird empfohlen, sich regelmäßig beim OLG nach dem aktuellen Stand zu erkundigen. Kritisch ist die Situation, wenn ein Platzangebot abgelehnt wird: Wer einen zugewiesenen Platz nicht annimmt, verliert seine gesamte bisherige Wartezeit und unterliegt einer sechsmonatigen Sperre.




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