Seit Februar 2002 erfolgt auch in Schleswig-Holstein die Einstellung der Referendare in ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare beträgt monatlich 1.444,79 € brutto. Zusätzlich zur Unterhaltsbeihilfe erhalten Referendare einen Familienzuschlag. Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden in Schleswig-Holstein nicht gezahlt.