Für Referendare, die das zweite Staatsexamen beim ersten Versuch bestanden haben, besteht die Möglichkeit eines Notenverbesserungsversuchs gemäß § 23a der Länderübereinkunft (LÜ). Dies ist ein Instrument, um die beruflichen Chancen durch eine höhere Punktzahl zu steigern.
Die Rahmenbedingungen für die Notenverbesserung sind:
- Antragsfrist: Der Antrag muss spätestens vier Monate nach der mündlichen Prüfung des bestandenen Erstversuchs schriftlich beim GPA in Hamburg gestellt werden.
- Gebühren: Die Gebühr für die Verbesserungsprüfung beträgt 917 Euro. Bei Nichtteilnahme an den Aufsichtsarbeiten, Unterbrechung der Prüfung ohne wichtigen Grund oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach den Aufsichtsarbeiten erfolgt eine Rückerstattung von 421 Euro. Bei Nichtzulassung zur mündlichen Prüfung oder vorzeitiger Beendigung eine Woche nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse erfolgt eine Rückerstattung von 153 Euro.
- Umfang: Die Prüfung muss vollständig wiederholt werden. Es ist nicht möglich, nur einzelne Klausuren oder nur den mündlichen Teil zu wiederholen. Frühere Leistungen werden nicht angerechnet; es gilt im Falle der Verbesserung die neue Note, während bei einer Verschlechterung die Note des ersten Versuchs bestehen bleibt.
- Ablauf: Der Prüfling wird zum nächstmöglichen regulären Termin geladen. Ein Wechsel des einmal gewählten Schwerpunktbereichs ist für den Verbesserungsversuch ausgeschlossen.
Es ist wichtig zu beachten, dass man mit dem Bestehen des ersten Versuchs aus dem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ausscheidet. Das bedeutet, während des Verbesserungsversuchs besteht kein Anspruch mehr auf Unterhaltsbeihilfe. Auch die Ausbildungspflichten entfallen. Die Kandidaten müssen sich in dieser Zeit selbst finanzieren und auch eigenständig für ihren Versicherungsschutz sorgen. Die Teilnahme an den Klausurenkursen der Landgerichte ist für Verbesserer oft nur noch eingeschränkt oder auf spezielle Anfrage möglich. Zuständig für das gesamte Verfahren ist ausschließlich das GPA Hamburg; das OLG Schleswig hat hier keine Verwaltungszuständigkeit mehr.




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