Das zweite juristische Staatsexamen wird vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt (GPA) in Hamburg abgelegt, das für die Länder Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein zuständig ist. Zweck der Prüfung ist es, festzustellen, ob der Referendar befähigt ist, eigenverantwortlich in allen Bereichen der Rechts- und Verwaltungspraxis tätig zu sein [§ 4 Abs. 1 LÜ, 39].
Die Prüfung besteht aus zwei Hauptteilen:
- Schriftlicher Teil (Aufsichtsarbeiten): Acht Klausuren werden in der ersten Hälfte des 21. Ausbildungsmonats geschrieben. Die Verteilung ist festgelegt: 3 Klausuren im Bürgerlichen Recht (ohne Spezialgebiete), 1 im Bürgerlichen Recht mit Fokus auf Handels-, Gesellschafts- oder Prozessrecht, 2 im Strafrecht und 2 im Öffentlichen Recht. Jede Klausur dauert fünf Stunden. Seit April 2024 können diese Klausuren wahlweise elektronisch am PC (eExamen) oder handschriftlich angefertigt werden.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Schleswig-Holstein findest Du hier…
- Mündlicher Teil: Dieser findet nach der Wahlstation statt. Er beginnt mit einem Aktenvortrag aus dem gewählten Schwerpunktbereich (10 Minuten Vortrag, 90 Minuten Vorbereitung). Es folgt ein Prüfungsgespräch, das sich in vier Abschnitte unterteilt: Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht und der Schwerpunktbereich.
Die Klausuren gewichten insgesamt 70 % der Gesamtnote (je Klausur 8,75 %), während die mündliche Prüfung 30 % ausmacht (Aktenvortrag 8 %, die vier Gesprächsabschnitte je 5,5 %). Nach § 18 Abs. 1 LÜ ist die Prüfung bestanden, wenn eine Gesamtnote von mindestens 4,00 Punkten erreicht wird. Wer in den Klausuren einen Schnitt von weniger als 3,75 Punkten erzielt oder nicht in mindestens vier Klausuren (davon eine Zivilrecht) mindestens 4 Punkte erreicht, wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen und hat das Examen im ersten Versuch nicht bestanden. In diesem Fall ist ein Ergänzungsvorbereitungsdienst (EVD) in Schleswig abzuleisten.




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