Das Bewerbungsverfahren für das Rechtsreferendariat in Schleswig-Holstein ist ein formalisierter Prozess, der beim Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig angesiedelt ist.
Die Anschrift lautet:
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Aufgrund der hohen Bewerberzahlen und der strikten Einhaltung der Kapazitätsverordnung ist eine präzise und fristgerechte Einreichung der Unterlagen unerlässlich. Bewerbungen werden nur dann für einen bestimmten Termin berücksichtigt, wenn sie spätestens zwei Monate vor dem jeweiligen Einstellungstermin vollständig und in schriftlicher Form beim OLG eingegangen sind.
In den letzten Jahren wurde das Verfahren modernisiert: Die Referendarpersonalakten werden mittlerweile primär in elektronischer Form geführt. Bewerber werden daher gebeten, die Formulare digital auszufüllen und per E-Mail an das Postfach OLG-Referendariat@OLG.LandSH.de zu senden. Dennoch müssen bestimmte Dokumente, insbesondere beglaubigte Abschriften, zur Fristwahrung teilweise noch im Nachgang per Post übersendet werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind zwingend einzureichen:
- Ein förmlicher Einstellungsantrag unter Verwendung der amtlichen Vordrucke.
- Eine beglaubigte Ablichtung des Zeugnisses über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung (bei Prüfungen innerhalb SH genügt oft die Angabe der Kennzahl).
- Eine Ablichtung der Geburtsurkunde des Bewerbers.
- Gegebenenfalls beglaubigte Geburtsurkunden von Personen, denen gegenüber eine Unterhaltspflicht besteht.
- Gegebenenfalls eine Ablichtung der Eheurkunde oder eines Scheidungsbeschlusses (ohne Gründe).
- Nachweise über geleistete Dienste (Wehrdienst, FSJ etc.) sowie eine Erklärung über den Nachteilsausgleich nach § 34 HRG.
- Eine detaillierte Erklärung über den Gesundheitszustand nach vorgegebenem Muster.
- Eine Quittung über den Antrag auf ein Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30 Absatz 5 BZRG.
- Erklärungen über etwaige Straf- und Disziplinarverfahren sowie über frühere Bewerbungen in anderen Bundesländern.
- Ein aktueller Lebenslauf.
- Ein vollständig ausgefüllter Personalbogen.
Besonders hervorzuheben ist das Nachbesetzungsverfahren: Sofern nach Ablauf der regulären Fristen noch Kapazitäten frei sind, können auch Bewerber berücksichtigt werden, deren mündliche Prüfung des ersten Examens erst nach der Bewerbungsfrist stattfindet. Hierbei erfolgt die Einstellung jedoch ausschließlich über die Warteliste in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung, wobei keine Ortswünsche berücksichtigt werden. Eine Eingangsbestätigung der Bewerbung erfolgt seitens des OLG grundsätzlich nicht.




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