Die Bewerbung für die Einstellung in das Referendariat ist an die zuständige Behörde zu richten. Die Anschrift lautet:
Präsident des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts
Gottorfstraße 2
24837 Schleswig
Es wird darum gebeten, die untenstehenden Bewerbungsunterlagen möglichst in elektronischer Form auszufüllen und jeweils als eigenen Anhang in den gängigen Formaten an das Funktionspostfach OLG-Referendariat@OLG.LandSH.de zu übersenden. Ein Versand per Post bleibt bis auf weiteres alternativ möglich. Es ist zu beachten, dass ggf. erforderliche beglaubigte Abschriften weiterhin im Nachgang per Post übersendet werden müssen, der elektronische Eingang aber in Hinblick auf Führungs- und Examenszeugnis zur Fristwahrung ausreicht.
Bewerbungsunterlagen
Bei einer Bewerbung um die Einstellung in den Referendardienst sind folgende Unterlagen einzureichen (Vordrucke stehen auf der Internetseite Schleswig-Holsteins bereit):
- ein Einstellungsantrag samt Anlagen gemäß Vordruck
- aktueller Lebenslauf
- zwei ausgefüllte Personalbögen
- eine beglaubigte Kopie über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung bzw. bei Bewerbern, die das erste Examen bereits in Schleswig-Holstein gemacht haben, nur die Prüfungskennzahl
- eine Kopie der Geburtsurkunde
- eine Erklärung zum Gesundheitszustand gemäß Vordruck
- Erklärung über Straf- und Disziplinarverfahren gemäß Vordruck
- Erklärung zu anderweitigem Vorbereitungsdienst außerhalb Schleswig-Holsteins gemäß Vordruck
- Erklärung nach dem Betreuungsgesetz gemäß Vordruck
- ggf. in beglaubigter Form die Geburtsurkunden von Personen, denen der Bewerber Unterhalt schuldet
- ggf. die Ablichtung einer Eheurkunde
- ggf. die Ablichtung eines Scheidungsurteils bzw. -beschlusses ohne Angabe der Gründe
- ggf. Aufstellung, Bescheinigungen und Unterlagen über geleisteten Wehrdienst, Wehrersatzdienst, Entwicklungsdienst oder die Leistung eines freiwilligen sozialen Jahres
- ggf. eine Erklärung, dass ein Nachteilsausgleich nach § 34 HRG nicht in Anspruch genommen worden ist gemäß Vordruck
- eine Quittung des Einwohnermeldeamtes über ein beantragtes Führungszeugnis (Belegart „O“); für Bewerber, die das 1. Examen in Schleswig-Holstein absolviert haben, ist die Vorlage nicht erforderlich, wenn das für die Prüfung eingereichte Führungszeugnis bei der Antragstellung nicht älter als zwölf Monate ist.
Als Bewerbungsfrist ist zu beachten, dass nur die Bewerbungen für einen Termin berücksichtigt werden, die mindestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vollständig eingegangen sind.
Sofern entsprechende Kapazitäten frei sind, können auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigt werden, deren mündliche Prüfung erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist stattfindet. Besondere Ortswünsche können dabei jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Einstellung erfolgt über die Warteliste, das heißt in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbung.
Das weitere Verfahren
Die Referendarabteilung weist ausdrücklich darauf hin, dass man grundsätzlich erst dann etwas von der Behörde hört, wenn man zu einem Termin eingestellt werden kann. Es gibt also keine Eingangsbestätigung, keine Information, falls noch Unterlagen für die Bewerbung fehlen und kein Schreiben, falls man bei einem Termin nicht eingestellt werden kann. Telefonische Nachfragen sind aber natürlich möglich.
Nicht angenommene Plätze werden kurzfristig im Nachrückverfahren an die Bewerber verteilt, die als nächstes auf der Leistungs- bzw. Warteliste stehen.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Ortswünsche können zwar geäußert werden. Aussagen darüber, ob bzw. unter welchen Umständen ein Ortswunsch berücksichtigt wird, kann man wie immer nicht treffen. Dies hängt davon ab, wie viele Wünsche für einen bestimmten Ort von allen Bewerbern abgegeben wurden bzw. welche Gründe man selbst und die anderen für einen bestimmten Ort genannt hat.