Das Referendariat in Schleswig-Holstein ist ein zweijähriger praktischer Vorbereitungsdienst, der den angehenden Juristen auf die vielfältigen Aufgaben in der Rechtspflege, Verwaltung und Anwaltschaft vorbereitet. Die Dauer von exakt 24 Monaten ist gesetzlich festgelegt. Der Dienst gliedert sich in fünf aufeinanderfolgende Stationen, die durch begleitende Arbeitsgemeinschaften (AG) und Einführungslehrgänge strukturiert werden.
Die fünf Stationen im Detail:
- Strafrechtsstation (3,5 Monate): In der Regel erfolgt die Ausbildung bei einer Staatsanwaltschaft, fakultativ bei einem Strafgericht. Ein besonderes Merkmal ist der Sitzungsdienst, bei dem Referendare die Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht eigenständig vertreten.
- Zivilstation (4,5 Monate): Die Ausbildung findet bei einem Richter am Amts- oder Landgericht statt. Hier liegt der Fokus auf der Relationstechnik und dem Entwurf von Urteilen.
- Verwaltungsstation (4 Monate): Diese kann bei Kommunalbehörden, Landesministerien oder sonstigen Behörden absolviert werden. Auch ein Aufenthalt an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer (3 Monate) oder bei einer deutschen Auslandsvertretung ist möglich.
- Rechtsanwaltsstation (9 Monate): Dies ist die längste Station, in der Referendare bei einem Anwalt ihrer Wahl praktisch tätig sind. Bis zu drei Monate können hiervon bei Notaren, in Unternehmen oder bei ausländischen Anwälten verbracht werden. In diese Zeit fallen die schriftlichen Examensklausuren.
- Wahlstation (3 Monate): Den Abschluss bildet eine Station in einem gewählten Schwerpunktbereich (z. B. Zivilrechtspflege, Familienrecht, Wirtschaft und Steuern). Die Wahl bestimmt auch das Thema des Aktenvortrags in der mündlichen Prüfung.
Während der gesamten Zeit finden Pflicht-Arbeitsgemeinschaften (AG 1 bis 5) statt, in denen der Stoff theoretisch vertieft und Klausuren geschrieben werden. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen sowie an den Einführungslehrgängen zu Beginn jeder Station gehört zur Dienstpflicht und geht jedem anderen Dienst vor. Ein unentschuldigtes Fernbleiben oder eine eigenmächtige Freistellung (sogenannte „Tauchstation“) ist untersagt und kann zu Gehaltskürzungen führen. Am Ende jeder Station erhält der Referendar ein Stationszeugnis, das seine Leistungen mit einer Punktzahl bewertet; diese Noten fließen zwar nicht direkt in die Examensnote ein, können aber bei der „Handsteuerung“ durch die Prüfungskommission eine Rolle spielen.




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