Das Referendariat ist in Sachsen wie folgt aufgebaut:
1.-5. Monat: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang; regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
6.-8. Monat: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang; wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt
Neben Baden-Württemberg bist es nun auch Sachsen, das den Referendaren mit der E-Learning-Plattform „ELAN-Ref“ in den ersten beiden Stationen ein spezielles Lernprogramm zur Unterstützung der AGs bietet!
9.-12. Monat: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang; dann Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; möglich ist auch ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer
13. – 21. Monat: Anwaltsstation
Einführungslehrgang; danach begleitende AG sowie Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist es, sich bis zu 3 Monate bei einem Notar, einem Verband oder einem Unternehmen ausbilden zu lassen
im 20. Monat: schriftliches Examen
9 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation
in einem der folgenden Bereiche: Justiz; Verwaltung; Rechtsanwaltschaft; Notariat und freie Wirtschaft. Bei Wahl des Bereichs „Verwaltung“ kommt auch hier ein Speyer-Semester in Betracht
Arbeitsgemeinschaften
Die Arbeitsgemeinschaften in Sachsen laufen über die jeweilige Station hinaus auch in den nachfolgenden Stationen weiter. So findet in der Strafrechtsstation nicht nur die AG im Strafrecht statt, sondern parallel auch weiterhin die AG im Zivilrecht.