Auch in Sachsen-Anhalt besteht zwischen dem Land und dem Referendar ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.511,75 € brutto.
Darüber hinaus wird auch in Sachsen-Anhalt ein Familienzuschlag gezahlt (Familienzuschlag Stufe 1: 149,42 €; Stufe 2: 312,85 €; zweites Kind: 312,85 €; ab drittem Kind: 744,28 €). Weihnachts- und Urlaubsgeld werden auch in Sachsen-Anhalt nicht mehr gezahlt.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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