In Sachsen-Anhalt werden die freien Referendarsplätze nach der „Verordnung über die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“ nach folgendem Schlüssel verteilt
- zu 45 % nach dem Ergebnis im ersten Staatsexamen,
- zu 40 % nach der Wartezeit und
- die übrigen Plätze an Bewerber wegen eines besonderen Härtefalls
Relevant ist dieses Zuteilungsverfahren zurzeit jedoch nicht, da laut den Informationen auf den Internetseiten des Landes Sachsen-Anhalt momentan keine Wartezeit besteht.