Das Referendariat ist in Sachsen-Anhalt wie folgt aufgebaut:
1.-4. Monat: Zivilrechtsstation
regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
5.-8. Monat: Strafrechtsstation
wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt
9.-12. Monat: Verwaltungsstation
Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; möglich ist auch ein Studium an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer (siehe dazu auch unten 2.)
13. – 21. Monat: Anwaltsstation
begleitende AG; Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht
im 20. Monat: schriftliches Examen
8 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
22.-24. Monat: Wahlstation
in einem der folgenden Schwerpunktbereiche: Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Steuerrecht oder Europarecht. Bei Wahl des Bereichs Verwaltungsrecht oder Europarecht kann man auch hier ein Semester an der DHV Speyer verbringen




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