Im Referendariat wirst du zwar nicht reich, aber du bekommst eine sogenannte Unterhaltsbeihilfe. Da du in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis stehst (und nicht mehr wie früher Beamter auf Widerruf bist), ist das kein Gehalt im klassischen Sinne. Der Grundbetrag liegt aktuell bei 1.431,60 Euro monatlich. Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, kommt noch ein Familienzuschlag obendrauf – dieser orientiert sich an den Sätzen für Beamte der Besoldungsgruppe A 13. Das Geld wird immer am letzten Tag des Monats für den laufenden Monat überwiesen.
Zum Thema Krankenversicherung: Da das Entgeltfortzahlungsgesetz Anwendung findet, bist du im Krankheitsfall abgesichert und die Unterhaltsbeihilfe wird weitergezahlt. Das Land gewährt dir zudem eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie eine Hinterbliebenenversorgung, ähnlich wie bei Beamten. Auch eine Unfallfürsorge nach dem Saarländischen Beamtenversorgungsgesetz ist inklusive.
Wichtig ist auch: Wenn du schuldhaft dem Dienst fernbleibst, verlierst du deinen Anspruch auf die Knete für diesen Zeitraum. Und falls du das zweite Examen verhaust oder die Ausbildung selbst schuldhaft verzögerst, kann das Justizministerium die Beihilfe um bis zu 15 % kürzen. In besonderen Härtefällen wird aber von so einer Kürzung abgesehen. Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen gibt es leider nicht.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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