Im Saarland wird man nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt laut Angaben auf der Internetseite des Ministerium zurzeit 1.431,60 € brutto pro Monat. Zu diesem Grundbetrag kommt gegebenenfalls noch ein Familienzuschlag. Weitergehende Leistungen, wie zum Beispiel Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen, werden nicht gezahlt.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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