Auch im Saarland gibt es einen Notenverbesserungsversuch. Der Verbesserungsversuch muss in dem nächsten oder übernächsten Examenstermin absolviert werden, der auf das Ende des laufenden Prüfungsmonats folgt. Der Antrag ist spätestens 1 Monat vor dem angestrebten Termin schriftlich an den Präsidenten des Landesjustizprüfungsamtes für Juristen zu stellen.
Die Kosten betragen für Referendare 400 Euro. Weitere Hinweise finden sich in einem Merkblatt.
Hinsichtlich einer Rückerstattung oder Ermäßigung der Gebühr wird auf § 33a Abs. 2 i.V.m. § 20a Abs. 5 bis 7 des saarländischen JAG verwiesen. Demnach bekommt ihr:
- bei Abbruch vor Beginn der schriftlichen Prüfungen die volle Gebühr zurückerstattet.
- bei Verzicht auf die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens während der schriftlichen Prüfung 200 Euro zurückerstattet.
- bei Verzicht auf die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens nach Beendigung der schriftlichen Prüfung, spätestens jedoch drei Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung oder bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung nach dem Klausurergebnis immerhin noch 100 Euro zurückerstattet.