Wer beim ersten Mal zwar bestanden hat, aber mit seiner Note unzufrieden ist, darf im Saarland zum Verbesserungsversuch antreten (§ 33a JAG). Das muss man aber schnell entscheiden: Der Antrag muss für den nächsten oder übernächsten Termin nach dem Erstversuch gestellt werden. Ganz umsonst ist der Spaß nicht – die Gebühr für die Wiederholung zur Notenverbesserung beträgt aktuell 400,00 Euro.
Hinsichtlich einer Rückerstattung oder Ermäßigung der Gebühr wird auf § 33a Abs. 2 i.V.m. § 20a Abs. 5 bis 7 des saarländischen JAG verwiesen. Demnach bekommt ihr:
- bei Abbruch vor Beginn der schriftlichen Prüfungen die volle Gebühr zurückerstattet.
- bei Verzicht auf die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens während der schriftlichen Prüfung 200 Euro zurückerstattet.
- bei Verzicht auf die Fortsetzung des Prüfungsverfahrens nach Beendigung der schriftlichen Prüfung, spätestens jedoch drei Tage nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung oder bei Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung nach dem Klausurergebnis immerhin noch 100 Euro zurückerstattet.
Am Ende darfst du wählen, welches Ergebnis du behalten willst – das alte oder das neue. Es gilt also das „Best-of-Prinzip“, sodass du dich eigentlich nicht verschlechtern kannst, außer du hast keine Lust mehr auf die ganze Lernerei.




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