Wie die freien Referendarstellen im Saarland auf die Bewerber verteilt werden, ergibt sich aus dem „Gesetz über die Beschränkung der Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst“. Danach werden die Stellen
- zunächst bis zu 10 % an Bewerber vergeben, für die eine Zurückstellung eine besondere Härte darstellen würde.
Von den danach verbleibenden Stellen werden
- 60 % nach dem Ergebnis in der ersten juristischen Staatsprüfung und
- 40 % nach Wartezeit vergeben.
Wann ein Härtefall vorliegt ist in dem oben genannten Gesetz nicht weiter definiert. Im Zweifel sollte man seinen Fall bei der Referendarabteilung vortragen.




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