Im Saarland hast du zwei Chancen im Jahr, in den Vorbereitungsdienst zu starten. Die festgesetzten Einstellungstermine sind jeweils der 1. März und der 1. September eines jeden Jahres. Da die Verwaltung auch mal Wochenende oder Feiertage hat, können sich diese Termine leicht verschieben, falls der Erste auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Du musst dich aber sputen: Die Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen. Das bedeutet, dein Antrag muss spätestens am 15. Januar für den März-Termin und am 15. Juli für den September-Termin beim Saarländischen Oberlandesgericht in Saarbrücken eingegangen sein.
Deine Stammdienststelle, die alles verwaltet, ist das Saarländische Oberlandesgericht (Franz-Josef-Röder-Straße 15, 66119 Saarbrücken).
- LG Saarbrücken
Du wirst einem Amts- oder Landgericht für deine Zivilstation zugewiesen. Für die Strafstation geht es meistens direkt zur Staatsanwaltschaft, es sei denn, dort ist kein Platz, dann darfst du auch mal beim Amtsgericht (Schöffengericht oder Strafrichter) reinschnuppern. In der Verwaltungsstation landest du bei einer Kommunal-, Kreis- oder Landesbehörde im Saarland. Die Auswahl der genauen Einsatzorte (z. B. welches spezifische Amtsgericht) trifft die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichts, wobei sie versuchen, deine Wünsche zu berücksichtigen.




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