Die zweite juristische Staatsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 26 JAG). Der schriftliche Teil findet im 18. Ausbildungsmonat statt (bei Teilzeit im 24. Monat). Du musst innerhalb von zwei Wochen sieben Aufsichtsarbeiten (Klausuren) schreiben. Die Verteilung sieht meist so aus:
- Zwei Klausuren aus dem Bürgerlichen Recht.
- Eine Klausur aus dem Zwangsvollstreckungsrecht.
- Zwei Klausuren aus dem Strafrecht.
- Zwei Klausuren aus dem Staats- und Verwaltungsrecht.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus dem Saarland findest Du hier…
Bestanden hast du den schriftlichen Teil, wenn deine Durchschnittspunktzahl mindestens 3,50 Punkte beträgt und du nicht mehr als drei Klausuren „unter dem Strich“ (weniger als 4 Punkte) hast. Falls du das nicht schaffst, wirst du von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen und musst in den Ergänzungsvorbereitungsdienst.
Die mündliche Prüfung findet im 24. Monat statt. Sie beginnt mit dem Aktenvortrag, für den du 90 Minuten Vorbereitungszeit hast. Danach folgt das Prüfungsgespräch in drei Bereichen (Zivil, Straf, Öffentliches Recht). Ein kleiner Bonus: Du kannst dir einen Schwerpunkt wählen, der im Gespräch besonders berücksichtigt wird. Die Gesamtnote errechnet sich aus den Klausuren (gewichtet mit 1,5), dem Aktenvortrag (1,5) und den Noten des Prüfungsgesprächs (je 1).




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