Im Saarland schreibt man im schriftlichen Examen 7 Klausuren (3 Zivilrechtsklausuren – davon 1 aus dem Zwangsvollstreckungsrecht – 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren jeweils im 18. Ausbildungsmonat. Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind unter anderem folgende 6 Kommentare: Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer. Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus dem Saarland findest Du hier…
Nach der Wahlstation folgt dann die abschließende mündliche Prüfung. Die Prüfung besteht aus einem Aktenvortrag, auf dem man sich am Tag selbst in einem separaten Raum vorbereitet (Vorbereitungszeit: 90 Minuten), und einem Prüfungsgespräch, welches alle Fächer umfasst und vergleichbar mit der mündlichen Prüfung im ersten Examen ist.