Seit 2014 sieht die Stationsreihenfolge im Saarland folgendermaßen aus:
3 Monate: Strafrechtsstation
Einführungslehrgang; anschließend wöchentlich AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Staatsanwalt oder einem Amtsgericht in Strafsachen (Strafrichter oder Schöffengericht)
5 Monate: Zivilrechtsstation
Einführungslehrgang; danach AG und Zuweisung und Ausbildung bei einem Gericht in Zivilsachen oder beim Arbeitsgericht
3 Monate: Verwaltungsstation
Einführungslehrgang; Arbeitsgemeinschaft sowie Ausbildung bei einer Kommunalverwaltung (Stadt, Kreis) oder einer anderen Behörde; es ist auch möglich, diese Station beim Verwaltungs-, Sozial oder Finanzgericht zu verbringen; zudem ist ein Studienaufenthalt an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer möglich
6 Monate: Rechtsanwaltsstation I
Einführungslehrgang; anschließend regelmäßig Arbeitsgemeinschaft und Zuweisung und Ausbildung bei einem Rechtsanwalt
4 Monate: Rechtsanwaltsstation II
Ausbildung bei einem Anwalt, den man sich selbst sucht; möglich ist es in dieser Station auch, bis zu 3 Monate bei einem Notar, einem Verband oder einem Unternehmen zu verbringen
im 18. Monat: schriftliches Examen
7 Klausuren; ausführliche Informationen dazu gibt es weiter unten
3 Monate: Wahlstation