Auch in Rheinland-Pfalz erfolgt die Ausbildung in einem „öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis“.
Das Gehalt ist in der „Landesverordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“ geregelt. Die Unterhaltsbeihilfe für Referendare in Rheinland-Pfalz beträgt zurzeit 1.614,86 Euro brutto. Darüber hinaus erhalten Referendare in Rheinland-Pfalz einen Familienzuschlag, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Weihnachts-, Urlaubsgeld sowie vermögenswirksame Leistungen werden dagegen nicht gezahlt.