Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt in Rheinland-Pfalz zweimal jährlich. Die Termine sind jeweils der 1. Mai und der 1. November eines jeden Jahres bzw. der darauf folgende erste Arbeitstag. Die Ausbildung findet in den Bezirken der beiden Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken statt.
Die Zuweisung erfolgt zu Beginn an eine sogenannte Stammausbildungsstelle bei einem Landgericht oder Amtsgericht für die Zivilstation. Nachfolgend sind alle Ausbildungsgerichte / Stammdienststellen explizit aufgeführt:
OLG Koblenz
Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
- LG Bad Kreuznach
- LG Koblenz
- LG Mainz
- LG Trier
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OLG Zweibrücken
Landgerichte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau und Zweibrücken.
- LG Frankenthal
- LG Kaiserslautern
- LG Landau
- LG Zweibrücken
Die Bewerber können zwar Ortswünsche äußern, müssen sich jedoch mit einer Ausbildung an jedem der genannten Orte einverstanden erklären, da die Plätze gleichmäßig besetzt werden müssen. Insbesondere für den Standort Mainz übersteigt die Nachfrage oft das Angebot. Bei der Verteilung werden soziale Bindungen (Ehe, Kinder) und bestehende Arbeitsverhältnisse an rheinland-pfälzischen Universitäten vorrangig berücksichtigt.




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