In Nordrhein-Westfalen wird man schon seit längerem nicht mehr als Beamter auf Widerruf angestellt, sondern zwischen dem Land und dem Referendar besteht ein „öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis“.
Die Unterhaltsbeihilfe beträgt 1.525,17 € brutto. Zusätzlich zum Grundgehalt wird auch ein Familienzuschlag gezahlt. Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhält man dagegen in NRW nicht.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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