Du hast bestanden, bist aber mit deiner Note unzufrieden? Kein Problem, dafür gibt es den Verbesserungsversuch (§ 56a JAG NRW). Diesen Antrag musst du innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe deines Ergebnisses stellen. Wichtig: Du musst das Examen im ersten Anlauf in NRW bestanden haben; wer erst in der Wiederholungsprüfung besteht, darf nicht mehr verbessern.
Der Spaß ist allerdings nicht ganz billig: Die Gebühr für die zweite juristische Staatsprüfung beträgt stolze 975 Euro. Das Geld musst du als Vorschuss einzahlen, sonst wird dein Antrag abgelehnt. Die Gebühr ermäßigt sich auf 125 Euro, wen man nach Beginn des schriftlichen Examens auf eine Fortführung verzichtet. Erklärt man den Verzicht innerhalb von 3 Tagen nach Bekanntgabe der Klausurergebnisse, ermäßigt sich die Gebühr zumindest noch auf 725 Euro.
Du musst die Prüfung vollständig wiederholen, das heißt alle acht Klausuren und die mündliche Prüfung nochmal machen. Eine Anrechnung einzelner Leistungen aus dem ersten Versuch ist nicht möglich. Wenn du im zweiten Anlauf schlechter abschneidest, ist das kein Weltuntergang – es gilt das bessere Ergebnis (§ 26 Abs. 2 JAG NRW).




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