Die Vorbereitung auf das Examen ist kein Sprint, sondern ein Dauerlauf über zwei Jahre. Niedersachsen lässt dich da nicht allein und bietet einen freiwilligen Klausurenkurs an. Hier kannst du regelmäßig Klausuren auf Examensniveau schreiben und korrigieren lassen, ohne dass die Note irgendwo offiziell auftaucht. Die Ausbilder am Arbeitsplatz sind sogar dazu angehalten, dir die Teilnahme an diesen Kursen zu ermöglichen.
In den Arbeitsgemeinschaften (AGs) der Pflichtstationen werden außerdem Pflichtklausuren geschrieben. In der Zivilstation sind das meist drei, in der Straf- und Verwaltungsstation jeweils zwei Klausuren. Diese Noten fließen in dein Stationszeugnis ein und sind eine wichtige Rückmeldung für dich. Im vierten Monat der Anwaltsstation gibt es zusätzlich eine gezielte Examensvorbereitung (Block II), bei der in drei Tagen intensiv Klausurtechnik und Antragsformulierungen wiederholt werden.
Ein riesiges Thema für die mündliche Prüfung sind die Aktenvorträge. Das Halten von Vorträgen wird in fast jeder AG-Station geübt. Ziel ist es, in einer Stunde eine Akte zu erfassen und dann 10 bis 12 Minuten frei vor einer Kommission vorzutragen. In den AGs bekommst du Feedback zu deinem Aufbau und deiner Rhetorik. Das LJPA stellt außerdem Skripte und Materialien zur Verfügung, die dir genau erklären, wie ein anwaltlicher Vortrag im Zivilrecht oder ein Plädoyer im Strafrecht aufgebaut sein muss. Wer diese Angebote konsequent nutzt, hat vor den „echten“ acht Klausuren deutlich weniger Angst.




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