In Niedersachsen werden vier Mal jährlich Referendare eingestellt, und zwar jeweils zum 01.03, zum 01.06., zum 01.09. und zum 01.12. eines Jahres. An diesen Einstellungsterminen werden Referendare an jedem Landgericht des Bezirks eingestellt.
Die Ausbildung erfolgt an allen Gerichten in Niedersachen. Stammdienststellen der Referendare sind die Landgerichte der jeweiligen OLG-Bezirke.
OLG Braunschweig
Landgerichte Braunschweig und Göttingen.
- LG Braunschweig
- LG Göttingen
OLG Celle
Landgerichte Bückeburg, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Stade und Verden.
- LG Bückeburg
- LG Hannover
- LG Hildesheim
- LG Lüneburg
- LG Stade
- LG Verden
OLG Oldenburg
Landgerichte Aurich, Oldenburg und Osnabrück.
- LG Aurich
- LG Oldenburg
- LG Osnabrück
Bereits in der Bewerbung soll der Bewerber mehrere Gerichte (Amts- oder Landgerichte) des jeweiligen OLG-Bezirks angeben, wo er in der ersten Station ausgebildet werden möchte. Ob dieser Wunsch berücksichtigt werden kann, hängt wie immer auch davon ab, ob man selbst oder die anderen Bewerber dafür Gründe nennen können (z. B. verheiratet und Kinder) und wie oft das jeweilige Gericht als Erstwunsch genannt wurde.