In Niedersachsen ist der Start ins Referendariat mittlerweile ziemlich digital geworden, aber ganz ohne Papier geht es bei der Justiz natürlich nicht. Der erste Schritt ist immer der Online-Antrag, den jedes der drei OLGs auf seiner Homepage anbietet. Dort klickst du dich durch eine Maske und gibst deine Daten ein. Aber Achtung: Das Absenden des Online-Formulars ist erst die halbe Miete.
Nachdem du die Online-Bewerbung abgeschickt hast, musst du die sogenannte „Anlage zur Online-Bewerbung“ ausdrucken, händisch ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit allen anderen Unterlagen per Post an das jeweilige OLG schicken. Erst wenn dieses Paket beim OLG ankommt, ist deine Bewerbung wirksam.
Hier ist die Liste der Unterlagen, die du unbedingt einreichen musst:
- Der unterschriebene Online-Antrag (bzw. die Bestätigung) und die Anlage dazu.
- Eine beglaubigte Abschrift deines Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung. Falls das Original noch nicht da ist, reicht vorerst eine Bescheinigung des LJPA, aber das richtige Zeugnis muss sofort nachgereicht werden.
- Ein aktueller, datierter und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf.
- Nachweise über deinen Personenstand: Eine Kopie der Geburtsurkunde ist Pflicht. Wenn du verheiratet bist, brauchst du die Eheurkunde, und falls du Kinder hast, deren Geburtsurkunden.
- Eine Erklärung über deine Staatsangehörigkeit (ist meist in der Anlage enthalten).
- Nachweise über abgeleistete Dienste (Wehrdienst, FSJ etc.), falls du dein fiktives Lebensalter erhöhen willst.
Die Bewerbungsfrist ist in Stein gemeißelt: Sie endet exakt zwei Monate vor dem Einstellungstermin. Willst du zum 1. September anfangen, muss alles bis zum 30. Juni beim OLG sein. Frühestens bewerben kannst du dich fünf Monate vor dem Termin. Ein wichtiger Hinweis noch: Du musst später im Verfahren ein Behördenführungszeugnis (Belegart O) beantragen, aber erst, wenn dich das OLG ausdrücklich dazu auffordert. Wenn du Unterlagen nachreichen musst, solltest du das schnellstmöglich tun, sonst wird dein Antrag wegen Formfehlern zurückgewiesen.
Das weitere Verfahren
Rechtzeitig vor dem Einstellungstermin erhalten alle Bewerber, denen nach dem oben genannten Schlüssel ein Referendarplatz angeboten werden kann, ein schriftliches Angebot; alle anderen erhalten zeitgleich eine Ablehnung.
Lehnt ein Bewerber einen ihm angebotenen Platz ab, verliert er in jedem Fall seine Wartepunkte. Dies gilt landesweit, das heißt auch für die Bewerbungen bei den anderen OLGs in Niedersachsen. Außerdem wird der frei gewordene Referendarplatz kurzfristig im Nachrückverfahren dem nächsten Bewerber auf der Liste angeboten. So kann es kommen, dass man trotz der zunächst erfolgten Ablehnung kurzfristig doch noch einen Referendarplatz angeboten bekommt. Darauf sollte man sich einstellen.




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