06.01.2023 – Nach dem zum 01.01.2023 in Kraft getretenen ThürJAG kann künftig der Juristische Vorbereitungsdienst in Thüringen wahlweise im Beamtenverhältnis oder im Angestelltenverhältnis absolviert werden. Im Zuge dessen wurde auch die Vergütung der Referendar:innen deutlich angehoben. Alle Infos hierzu findest Du auf unserer Übersichtsseite zum Rechtsreferendariat in Thüringen.
Optionale Verbeamtung in Thüringen




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