21.11.2015 (B-W) – Die Referendare am OLG Karlsruhe haben auf ihrer Facebook-Seite auf eine kommende Änderung der JAPrO hingewiesen: Zukünftig kann man die Wahlstation frei wählen und muss diese nicht im Bereich des gewählten Schwerpunkts absolvieren. Der Schwerpunkt wird also von der Wahlstation entkoppelt.
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