
Mecklenburg-Vorpommern hat es wieder ermöglicht, dass Referendare sich auf Widerruf verbeamten lassen. Statt einer Unterhaltsbeihilfe erhält man dann den Anwärtergrundbetrag, der monatlich 1.749,08 € beträgt. Zudem wird eine einmalige Jahressonderzahlung gewährt.
Sollten die Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht vorliegen, erfolgt eine Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Unterhaltsbeihilfe beträgt dann 1.535,35 €.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.




Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten