Seit dem 01. November 2019 werden Bewerber, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (wie deutsche Staatsangehörigkeit oder Besitz der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates) in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Seit dem 01. Februar 2025 beträgt die Besoldung 1.763,42 €, zuzüglich eines etwaigen Familienzuschlags und einer monatlichen Sonderzahlung in Höhe von 5 % der Anwärterbezüge. Ab dem 01. Dezember 2025 wird die Beihilfe auf 1.860,41 € angehoben.
Bewerber, die die entsprechenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden wie bisher in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis übernommen, erhalten aber eine Unterhaltsbeihilfe, die der Höhe nach der Besoldung auf Widerruf entspricht. Diese Unterhaltsbeihilfe unterliegt der gesetzlichen Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungspflicht.
Außerdem ist für Rechtsreferendare seit dem 1. Januar 2018 das neue LandesTicket kostenlos, d.h. sie können sich kostenfrei im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bewegen.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
Angehende Rechtsreferendare müssen sich vor dem Start in den Vorbereitungsdienst Gedanken dazu machen, wie sie sich während des Referendariats krankenversichern. Wir haben alle relevanten Informationen zusammengetragen und auf einer speziellen Seite zum Thema Gesetzliche bzw. Private Krankenversicherung im Rechtsreferendariat für Dich aufbereitet.