Das Bewerbungsverfahren für das Referendariat in Hessen ist zentralisiert, aber der Einreichungsweg unterscheidet sich je nach Wohnort. Bewerber, die in Hessen wohnen, reichen ihren Antrag bei der Präsidentin oder dem Präsidenten des Landgerichts ein, in dessen Bezirk sie ihren ständigen Wohnsitz haben. Bewerber von außerhalb Hessens senden ihre Unterlagen an das Landgericht, an dem sie primär ausgebildet werden möchten (§ 10 Abs. 1 JAO). Trotz dieser dezentralen Einreichung liegt die endgültige Entscheidungsgewalt über die Einstellung beim OLG Frankfurt am Main.
.
Bewerbungsunterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Einstellungsantrag nach dem offiziellen Vordruck der hessischen Justiz.
- Ein eigenhändig geschriebener und unterschriebener Lebenslauf in zweifacher Ausfertigung.
- Das Zeugnis über die erste juristische Staatsprüfung (Gesamtzeugnis aus staatlichem und universitärem Teil) als beglaubigte Abschrift in zweifacher Ausfertigung.
- Geburtsurkunde (beglaubigt, zweifach) sowie ggf. Heiratsurkunden (dreifach).
- Eine aktuelle amtliche Meldebestätigung, die den Wohnsitz und dessen Dauer nachweist.
- Nachweise über abgeleistete Dienste (Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienst).
- Zwei aktuelle Lichtbilder.
- Der ausgefüllte Personalfragebogen (Vordruck HJV 102) in zweifacher Ausfertigung.
- Eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Vordruck HJV 104) in zweifacher Ausfertigung.
- Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BZRG). Dieses darf zum Einstellungstermin nicht älter als sechs Monate sein und sollte mindestens acht Wochen vor dem Termin beim Bundesamt der Justiz beantragt werden.
Das weitere Verfahren
Auch wenn die Bewerbung bei den einzelnen Landgerichten einzureichen ist, entscheidet schließlich die Präsidentin des Oberlandesgericht, wer in den Referendardienst eingestellt werden kann.
Allen Bewerbern, die nach den oben genannten Kriterien eingestellt werden können, wird ein konkretes Angebot unterbreitet. Innerhalb von 10 Tagen haben sie sich dann verbindlich dazu zu äußern, ob sie den Referendarplatz annehmen möchten oder ihn ablehnen. Stellen, die dann nicht besetzt werden konnten, werden den nächsten Kandidaten auf der Liste angeboten („Nachrückverfahren“).
.
Berücksichtigung von Ortswünschen
Auch in Hessen gibt es Landgerichte, die sehr häufig von den Bewerbern als Erstwunsch genannt werden (wie zum Beispiel Frankfurt). Deshalb wird ausdrücklich auf der Internetseite des JPA Hessen darum gebeten, bei der Bewerbung mindestens zwei weitere Ortswünsche als Ausweichmöglichkeit zu nennen. Einen Anspruch, einem bestimmten Landgerichtsbezirk zugewiesen zu werden, gibt es nicht.




Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten