Du willst nebenbei noch ein bisschen was dazuverdienen? Das ist grundsätzlich möglich, aber Hamburg hat da ein paar klare Regeln. Jede Nebentätigkeit muss schriftlich angezeigt werden, und zwar am besten einen Monat vorher. Das Formular dafür findest du auf der Website der Personalstelle.
Hier die wichtigsten Limits:
- Zeit: Du darfst im Schnitt nicht mehr als 19,5 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten. Das gilt auch, wenn du mehrere Jobs hast.
- Geld: Es gibt eine Anrechnungsgrenze. Aktuell (Stand Februar 2025) darfst du bis zu 1.239,89 € brutto dazuverdienen, ohne dass dir etwas abgezogen wird. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird zur Hälfte auf deine Unterhaltsbeihilfe angerechnet. Wenn du also extrem viel verdienst (über 4.406,03 € brutto), kann deine Unterhaltsbeihilfe sogar komplett auf Null gekürzt werden.
Besonders aufpassen musst du bei Entgelten innerhalb deiner Ausbildungsstation (z. B. in der Anwaltsstation). Wenn dir dein Anwalt etwas zahlt, muss das rechtlich als Nebentätigkeit sauber von der Ausbildung getrennt sein. Du brauchst dafür einen gesonderten Vertrag, aus dem hervorgeht, dass die Bezahlung nicht für die eigentliche Stationsarbeit erfolgt, sondern für eine abgegrenzte Tätigkeit. Ohne diesen Vertrag gibt’s keine Zuweisung zur Station. Auch geldwerte Vorteile (wie die Übernahme von Flugkosten oder Visagebühren im Ausland) zählen als Einkommen und müssen angezeigt werden. Sei hier ehrlich, denn unzulässige Zahlungen verstoßen gegen das Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken.




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