Die Wartezeit ist das Schreckgespenst vieler Jura-Absolventen, und in Bremen hängen deine Chancen – wie fast überall – stark von deiner Note im ersten Staatsexamen ab. Die Quellen geben hier eine recht klare Prognose ab, was dich erwartet, wenn du dich bewirbst.
Mit einer sofortigen Einstellung ohne jegliche Wartezeit können aktuell vor allem diejenigen rechnen, die die erste juristische Prüfung mit der Gesamtnote „vollbefriedigend“ (9,0 Punkte oder höher) abgeschlossen haben. Wer diese magische Grenze knackt, hat also gute Karten, direkt zum nächsten Termin (April oder Oktober) durchzustarten.
Wenn du ein „Befriedigend“ mit 8,0 Punkten oder mehr in der Tasche hast, sieht es immer noch ganz ordentlich aus. Hier besitzt du laut den Erfahrungen der letzten Einstellungsverfahren gute Chancen für eine Einstellung nach einer Wartezeit von einem Termin, was in der Praxis eine Wartezeit von etwa sechs Monaten bedeutet.
Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber müssen sich momentan auf eine Wartezeit von mehr als sechs Monaten einstellen. Das bedeutet oft, dass man mindestens zwei Einstellungstermine verstreichen lassen muss, bevor man an der Reihe ist. In dieser Zeit kannst du aber schon einmal wertvolle Praxiserfahrung sammeln oder dich anderweitig auf das Referendariat vorbereiten.
Wichtig zu wissen: Durch die Regelung im Auswahlverfahren (siehe Punkt 1) erhöhen sich deine Chancen, wenn du dich bereits einmal erfolglos beworben hast, da du dann in die 45-%-Quote fällst. Es lohnt sich also, dranzubleiben und den Antrag frühzeitig zu stellen.




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