Während deiner Zeit im Referendariat wirst du nicht reich, aber du bekommst eine monatliche Unterhaltsbeihilfe. Aktuell liegt diese bei 1.559,21 € brutto. Wenn du verheiratet bist oder Kinder hast, kommen unter Umständen noch Familienzuschläge obendrauf. Rechtlich gesehen befindest du dich in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Das ist kein klassisches Beamtenverhältnis, aber viele Vorschriften für Beamte auf Widerruf finden entsprechende Anwendung (§ 48 Abs. 3 JAPG).
Was die Krankenversicherung angeht, ist es so: Du bist nicht automatisch über den Staat krankenversichert, sondern musst dich selbst darum kümmern. Da du Unterhaltsbeihilfe beziehst und kein „richtiger“ Beamter bist, bist du in der Regel sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung, es sei denn, du entscheidest dich für eine private Versicherung (was unter bestimmten Voraussetzungen für Beamte auf Widerruf geht). In den Quellen wird explizit erwähnt, dass dir eine Anwartschaft auf Versorgung bei verminderter Erwerbsfähigkeit und im Alter sowie auf Hinterbliebenenversorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften gewährleistet wird.
Besonders wichtig wird das Thema Versicherung, wenn du eine Auslandsstation planst. Die Zuweisung zu einer solchen Station erfolgt nämlich nur dann, wenn du einen ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutz nachweist. Du musst also sicherstellen, dass du im Ernstfall auch jenseits der deutschen Grenzen abgesichert bist.
Noch ein paar Side-Facts zu deinen Finanzen: Du hast Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Auch Mutterschutz sowie Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz stehen dir zu. Aber Vorsicht: Wenn du die zweite Staatsprüfung nicht bestehst oder die Ausbildung aus eigenem Verschulden verzögerst, kann deine Unterhaltsbeihilfe um bis zu 25 % gekürzt werden. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird die Unterhaltsbeihilfe logischerweise ebenfalls proportional (um 20 %) gekürzt.
Gesetzliche oder Private Krankenversicherung
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