Übersteigt die Anzahl an Bewerbungen die Zahl der freien Referendarstellen werden die Plätze nach folgendem Schlüssel vergeben:
- bis zu 15 % der Plätze werden an die Bewerber vergeben, für die die Versagung der Zulassung einen besonderen Härtefall darstellen würde
- bis zu 45 % der Plätze gehen an die Bewerber nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung, die sich bereits erfolglos um die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst in Bremen beworben haben
- die restlichen Plätze werden nach dem Ergebnis der ersten juristischen Staatsprüfung verteilt (unabhängig von einer vorherigen erfolglosen Bewerbung)