Das Ziel aller Mühen ist die zweite juristische Staatsprüfung. Diese wird vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt (GPA) in Hamburg abgelegt, das für Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein zuständig ist. Die Prüfung soll feststellen, ob du wirklich das Zeug zum „Assessor“ hast und selbstständig als Richter, Anwalt oder Verwaltungsjurist arbeiten kannst.
Die Prüfung besteht aus zwei Teilen:
- Schriftlicher Teil: Acht Aufsichtsarbeiten à fünf Stunden. Diese werden in der Regel im 21. Ausbildungsmonat geschrieben (also am Ende deiner Anwaltsstation). Die Verteilung ist fix: 4x Zivilrecht (davon eine mit Schwerpunkt Handelsrecht/ZPO), 2x Strafrecht und 2x Öffentliches Recht. Neu ist die eKlausur: Seit April 2024 werden die Klausuren elektronisch an PCs angefertigt, wobei du aber immer noch handschriftlich schreiben darfst, wenn du das vorher anmeldest.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Bremen findest Du hier…
- Mündlicher Teil: Dieser findet nach der Wahlstation statt. Er beginnt mit dem Aktenvortrag aus deinem Schwerpunktbereich. Danach folgt das Prüfungsgespräch in drei Abschnitten (Zivilrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht) sowie zum Schwerpunktbereich.
Die Endnote berechnet sich zu 70 % aus den Klausuren und zu 30 % aus der mündlichen Prüfung. Um zur mündlichen Prüfung zugelassen zu werden, brauchst du im Schnitt mindestens 3,75 Punkte in den Klausuren und musst in mindestens vier Arbeiten (davon eine im Zivilrecht) 4,0 Punkte oder mehr erreicht haben. Wenn du bestanden hast, darfst du dich endlich „Assessor“ nennen.




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