Das zweite Staatsexamen wird vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg und Schleswig-Holstein abgelegt. Im schriftlichen Examen in Bremen schreibt man 8 Klausuren (4 Zivilrechts-, 2 Strafrechts- und 2 Ö-Rechts-Klausuren). Geschrieben werden die Klausuren am Ende der Anwaltsstation (21. Ausbildungsmonat). Inhaltlich sind in der Regel Urteile oder andere gerichtliche Entscheidungen anzufertigen oder aber aus anwaltlicher Sicht Sachverhalte zu begutachten und den Mandanten daraufhin zu beraten.
Im schriftlichen Examen zugelassen sind 6 Kommentare (Grüneberg, Thomas/Putzo, Fischer, Meyer-Goßner/Schmitt, Kopp/Schenke und Kopp/Ramsauer). Da man auf jeden Fall die neueste Auflage der Kommentare im Examen zur Verfügung haben sollte und die Bücher sehr teuer sind, vermieten wir diese Kommentare an Rechtsreferendare. Unser Angebot für Referendare aus Bremen findest Du hier…
Die Ergebnisse des schriftlichen Examens können über das Internet abgerufen werden: http://justiz.hamburg.de/2-examen; ab wann der Abruf der Ergebnisse für den jeweiligen Durchgang möglich ist wird vom Gemeinsamen Prüfungsamt bekanntgegeben.
Nach der Wahlstation kommt dann noch die abschließende mündliche Prüfung. Diese besteht aus einem Aktenvortrag, der inhaltlich aus dem vom Kandidaten in der Wahlstation gewählten Schwerpunktbereich stammt und auf dem man sich am Tag der mündlichen Prüfung in einem separaten Raum vorbereitet. Anschließend folgen Prüfungsgespräche in den drei Pflichtfächern und dem Schwerpunktbereich.